Bayern

BAV: Kein Einknicken im Testkauf-Streit

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Berlin -

In Bayern schlägt sich der Apothekerverband (BAV) weiter mit den Testkäufen der Europa Apotheek Venlo (EAV) herum. In 17 von 25 Fällen betreut der Verband die Verfahren zu den Testkäufen. Bei der gestrigen Mitgliederversammlung berichtete Geschäftsführer Dr. Stefan Weber über die laufenden Verfahren und das weitere Vorgehen des BAV. Auch die Einigung zum Kassenabschlag und die Notdienstpauschale waren Thema beim Treffen der bayerischen Apotheker.

Die EAV hatte im Oktober 2012 systematisch Testkäufe in bayerischen Apotheken durchführen lassen, schwerpunktmäßig bei Funktionären von Kammer und Verband. Aus Webers Sicht war das kein Zufall: „Wie Sie wissen, sind wir über die Jahre gegen die Europa Apotheek Venlo wegen derer permanenten Bonusgewährung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgegangen. Insgesamt musste die EAV auf Grund unseres rechtlichen Vorgehens über 600.000 Euro an Ordnungsgeldern bezahlen.“

Tatsächlich hatte die Versandapotheke dem BAV Gerichtsakten zufolge ein Vergleichsangebot unterbreitet: Demnach würde die EAV die vermeintlichen Verstöße aus den Testkäufen auf sich beruhen lassen, wenn der BAV seinerseits auf seine Ansprüche verzichten würde. Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte in einem Verfahren zu den Testkäufen die Klage der EAV als rechtsmissbräulich zurückgewiesen, da „sachfremde Motive“ überwogen hätten. Ein anderer Senat desselben Gerichts hatte dagegen keinen eindeutigen Beweis für einen Rechtsmissbrauch gesehen.

Das OLG Nürnberg habe in vier weiteren Fällen die Anträge der EAV weitestgehend abgewiesen, berichtete Weber. Binnen Monatsfrist würden noch einmal vier Fälle vor dem OLG München verhandelt. Danach stehen die Hauptsacheverfahren an. „Der BAV wird jedenfalls weiter – im Rahmen seiner Möglichkeiten – gegen verbotene Boni der Versandapotheken vorgehen“, kündigte Weber an.

Natürlich wurde bei der Mitgliederversammlung auch die Einigung zum Kassenabschlag besprochen: Der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann bewertete diese insgesamt positiv: „Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber den AMNOG-Jahren. Wir haben außerdem ohne Klage und ohne Eingriff des Gesetzgebers zu einer Lösung gefunden.“ Die Kassen hätten sich sehr überrascht über die harte Haltung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) bei den Verhandlungen gezeigt. Nach sehr schwierigen Gesprächen habe man im Mai letztlich den Kompromiss gefunden, der sowohl Apothekern als auch Kassen viel abverlangt habe, so Hubmann.

Die ab August vorgesehene Notdienstpauschale sei eine wichtige Strukturkomponente, von der ausschließlich die öffentliche Apotheke profitiere, so Hubmann weiter. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass eine doppelte Besteuerung vermieden worden sei.

Auch ansonsten ging es gestern in Nürnberg unaufgeregt zu: Die Mitgliederversammlung genehmigte den Haushaltsvoranschlag für das kommende Jahr, der Vorstand wurde entlastet.

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