„Krisen, Kriege und Umweltkatastrophen zeigen: Unser Gesundheitssystem muss deutlich widerstandsfähiger werden“, betont Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Der Gesetzgeber müsse dieses Thema mit dem geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz nun schnell und entschieden angehen.
Die BÄK hat im Austausch mit Expertinnen und Experten – unter anderem aus der medizinischen Wissenschaft, der Bundeswehr und dem Bevölkerungsschutz – das Strategiepapier „Im Krisenfall handlungsfähig: Resilienz des Gesundheitswesens aus ärztlicher Sicht“ erarbeitet.
Um die Abläufe in Krisensituationen zu verbessern, müsse die Zusammenarbeit aller Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen grundlegend gestärkt werden. Die BÄK fordert unter anderem eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie regelmäßige und auskömmlich finanzierte Übungen.
Außerdem müsse zur Lageerfassung auf Bundesebene ein Lagezentrum eingerichtet werden, das aktuelle Informationen zu Personalverfügbarkeit, verfügbaren Krankenhausbetten, Kapazitäten im ambulanten Bereich und der Rehabilitation, bestehenden Sanitätsmittelvorräten in (Krankenhaus-)Apotheken, im Pharmagroßhandel und in der Bevorratung des BBK, dem aktuellen Infektionsgeschehen sowie im Bereich Transport und Logistik erfasst.
„Wir benötigen in Krisensituationen eindeutige Zuständigkeiten und klare Abläufe. Das Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen muss besser geordnet werden“, erklärt der Co-Vorsitzende der AG „Resilienz des Gesundheitswesens“ der BÄK, Dr. Edgar Pinkowski.
Ein zweites wichtiges Handlungsfeld sei eine sichere und verlässliche Ausstattung und Bevorratung. Dazu zählen neben dem Schutz von Gesundheitseinrichtungen vor Angriffen, darunter Cyberangriffen, auch die Sicherung von Gesundheitseinrichtungen vor Ausfällen kritischer Infrastrukturen.
Um die derzeitige Lieferkettenfragilität zu überwinden, müssten die Wiederansiedlung von Produktionen in Europa, eine Diversifizierung von Lieferketten und eine strategische Bevorratung in Deutschland und Europa zusammengedacht werden, erklärt die BÄK. Der bereits nach der Covid-19-Pandemie formulierte Plan einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) mit einer Bevorratung für mindestens sechs Monate müsse endlich umgesetzt werden.
„Das Arzneimittelgesetz (AMG) und die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichten Apotheken dazu, einen durchschnittlichen Wochenbedarf an Medikamenten – darunter auch Notfallmedikamente – vorrätig zu halten“, heißt es in dem Positionspapier. Krankenhausapotheken haben Intensiv- und bestimmte Spezialmedikamente vorzuhalten. „Eine Bevorratungsverpflichtung ergibt sich zudem durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das unter anderem eine sechsmonatige Bevorratungspflicht für Hersteller rabattierter Arzneimittel und eine sechswöchige Bevorratungspflicht bei versorgungsrelevanten Antibiotika und Parenteralia vorsieht.“
Zuletzt hänge die Resilienz des Gesundheitswesens entscheidend von der Personalverfügbarkeit und -qualifikation ab: „Wir müssen sicherstellen, dass die Ärztinnen und Ärzte und die Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe in Deutschland optimal auf Krisensituationen vorbereitet sind“, so der Co-Vorsitzende der AG „Resilienz des Gesundheitswesens“, Professor Dr. Uwe Ebmeyer.
Das fange mit gezielter Nachwuchsförderung und guten Rahmenbedingungen an. „Außerdem brauchen wir eine bessere Erfassung des verfügbaren Personals und Möglichkeiten der gezielten Qualifikation für Krisenszenarien“, so Ebmeyer.
Die notwendigen Voraussetzungen für ein krisenfestes Gesundheitssystem müssten jetzt geschaffen und Resilienz bei künftigen Reformvorhaben von Beginn an mitgedacht und entsprechend finanziert werden, fordert die BÄK.
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