Apothekenhonorar

Apothekern bleiben zwei Wochen

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Berlin -

Beim Apothekenhonorar wird die Zeit immer knapper: Wenn die Zuschläge für BtM-Abgabe, Nacht- und Notdienst oder Rezepturen noch mit der AMG-Novelle angepasst werden sollen, müsste die Koalition in den kommenden zwei Wochen einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen. Am 23. Mai findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzespaket statt. Bis dann müssen alle Vorschläge vorliegen. Nur das Fixhonorar könnte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auch später per Rechtsverordnung anpassen.

 

Bei der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses haben die Gesundheitsexperten der Bundestagsfraktionen den Termin für die öffentliche Anhörung zur AMG-Novelle gesetzt. Damit die Fachverbände zu allen wesentlichen Punkten Stellung beziehen können, müssen alle Anträge, die den Charakter des Gesetzes prägen, bis dahin eingebracht sein. Natürlich könnte die Koalition auch nach dem 23. Mai noch eine solche Änderung vorlegen. Dann wäre allerdings eine neue öffentliche Anhörung nötig.

Die ABDA hatte parallel zur Anhebung der 8,10 Euro gefordert, die Leistungszuschläge zu ändern. In den kommenden zwei Wochen müssen sich die Koalitionsfraktionen und das BMG also grundsätzlich einigen, ob sie die Zusatzhonorare mit der AMG-Novelle erhöhen oder in einem separaten Verfahren die Packungspauschale anpassen.

Die Apotheker warten auch darauf, dass die Koalition sich in Sachen Kassenabschlag festlegt: Die Unionsfraktion hatte in Aussicht gestellt, die Verhandlungsbasis für den Abschlag für das kommende Jahr gesetzlich bei 1,75 Euro festzulegen. Eine entsprechende Regelung müsste ebenfalls in der AMG-Novelle verankert werden.

Weil die Koalition das Apothekenhonorar vor den NRW-Wahlen ausgeklammert hat, dürfte es ab der kommenden Woche spannend werden. Rein theoretisch hat Schwarz-Gelb aber bis zum Tag vor der Anhörung Zeit, einen entsprechenden Änderungsantrag zu entwerfen.

 

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