Bundesgerichtshof

Apotheker betrügt mit Großhandelslizenz

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Berlin -

Einem Apotheker mit Großhandelslizenz drohen mehrere Jahre Haft, da er Medikamente für den Klinikbedarf an Apotheken und andere Großhändler verkauft hat. Dafür hatte ihn das Landgericht Lübeck im September vergangenen Jahres wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen das Urteil legte der Apotheker aus Schleswig-Holstein Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht seine Schuld zwar als erwiesen an, die Strafe sei jedoch nicht korrekt bemessen worden. Nun muss der Fall erneut vor dem Landgericht verhandelt werden.

 

Zwischen 2004 und 2008 hatte der Apotheker über zwei Kollegen Medikamente für den Klinikbedarf erworben. Die beiden Apotheker hatten die Arzneimittel direkt bei Herstellern bezogen. Der Großhandels-Apotheker hatte die Ware dann gewinnbringend weiterverkauft, heißt es in dem BGH-Beschluss. Insgesamt ging es in den vier Jahren um 43 Fälle.

Der Strafsenat des BGH monierte, die Lübecker Richter hätten den Schuldumfang nicht zutreffend bestimmt. Als Schaden wurde demnach vom Landgericht in allen Fällen die Differenz zwischen dem Einkaufspreis der Klinik und dem Verkaufspreis an den Pharmagroßhandel festgelegt. Der Schaden soll bei mindestens 315.000 Euro gelegen haben.

Die Lübecker Richter hätten jedoch laut BGH bei der Schadenssumme zwischen Rx- und OTC-Medikamenten unterscheiden müssen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten treffe die Berechnung wegen der Preisbindung zu. Bei OTC-Präparaten hätten dagegen die Rabatte für die Klinik und die realistischen Verkaufspreise in Apotheken ermittelt werden müssen. Die Strafe werde durch diesen Fehler aufgehoben, heißt es in dem Beschluss. Das Landgericht muss nun neu rechnen.

 

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