Rabattverträge

AOK schöpft neue Hoffnung

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Die AOK wittert bei der zweiten Runde der Rabattverträge wieder Morgenluft: Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe hat offenbar bereits am Montag in einem so genannten Hinweis-Beschluss erklärt, die Vergabekammern seien für die Ausschreibung der Rabattverträge nicht zuständig, sondern die Sozialgerichte. „Wir haben dementsprechend heute Eilverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart angestrengt“, teilte Dr. Christopher Hermann, Vorstands-Vize der AOK Baden-Württemberg, mit.

Ausgerechnet die Klage eines Herstellers, der vor einer Vergabekammer gegen die Ausschreibung geklagt und gegen die Abweisung „sofortige Beschwerde“ beim OLG eingereicht hatte, könnte nun überraschend wieder neuen Schwung in das Verfahren bringen, bei dem die Entscheidungen der Vergabekammern in Bonn und Düsseldorf von vielen Beobachtern als Ende der AOK-Rabattverträge gewertet wurden.

Sollte die AOK mit ihren Verfahren vor dem Sozialgericht erfolgreich sein, könnten auch die Entscheidungen der Vergabekammern in Düsseldorf und Bonn hinfällig sein. Laut Presseerklärung strebt die AOK weiterhin an, dass die Rabattverträge für die beiden kommenden Jahre über die Medikamente aller 83 ausgeschriebenen Wirkstoffe zum 1. Januar in Kraft treten. Bislang konnte die AOK mit 23 Herstellern Verträge über 17 Wirkstoffe abschließen, bei den anderen 66 Wirkstoffen hatten die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (40 Wirkstoffe) und die Vergabekammer des Bundes in Bonn (26) das Ausschreibungsverfahren bemängelt und die Verträge gestoppt.

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