Rabattverträge

AOK droht neuer Ärger

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Bei den neuen AOK-Rabattverträgen beginnt die heiße Phase: Bis zum kommenden Montag müssen die Hersteller ihre Angebote eingereicht haben. Die Kasse werde die Offerten - trotz verschärfter Auflagen - möglichst schnell prüfen und noch im November die Vorabinformationen an die Pharmafirmen verschicken, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann bei einer Euroforum-Veranstaltung in Frankfurt. Da neue Rechtsstreitigkeiten zwischen der Kasse und den Herstellern als sicher gelten können, steht die AOK steht schon jetzt unter Zeitdruck.

Die neuen Verträge über 64 Wirkstoffe sollen am 1. März 2009 für zwei Jahre in Kraft treten. Doch Hermann scheint von seinem eigenen Zeitplan selbst nicht überzeugt zu sein. Auch er rechnet fest mit Nachprüfungsverfahren: „Rechtliche Auseinandersetzungen sind so sicher wie das Amen in der Kirche.“ Die zuständigen Vergabekammern könnten mit viel Glück noch vor Weihnachten entscheiden, wahrscheinlicher allerdings erst im Januar, erwartet der Vize-Chef der AOK Baden-Württemberg.

Nach der Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums sind Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern an die Landessozialgerichte zu richten - wovon ebenfalls auszugehen ist. „Wenn wir dann erst im Februar abschließen können, wird es eng“, sagte Hermann. Denn ihm sei bewusst, dass Hersteller für die Belieferung der Verträge einige Monate Vorlauf benötigten. Zumindest die Apotheker können der Entwicklung vorerst gelassen entgegensehen: „Natürlich wird das AOK-System keine Regresse gegen Apotheker anstoßen, wenn die Verträge erst im Februar umgesetzt werden“, versicherte Hermann.

Die Hersteller müssen dagegen aus dem Stand reagieren. Nach den neuen Regeln erhält nur noch ein Unternehmen den Zuschlag pro Wirkstoff in einem der fünf Losgebiete. Nachdem die Kasse mit der vergangenen bundesweiten Ausschreibung Anfang des Jahres größtenteils gescheitert war, will sie sich diesmal streng an alle Auflagen halten. Glücklich ist keine Seite damit. Die Kasse darf auch bei einem allgemeinen Preisverfall keine Rabatterhöhung verlangen und auch keine neuen Präparate in bestehende Verträge eingliedern. Nur bei deutlichen Preisnachlässen im Markt hat die Kasse ein Sonderkündigungsrecht für einzelne Wirkstoffe. Gleiches gilt für Lieferdefekte seitens der Hersteller.

Kopfschmerzen bereiten beiden Seiten auch die strengeren Auflagen bei der Ausschreibung. Obwohl die Angebotsfrist bereits um einen Monat verlängert wurde, sind offenbar viele Fragen offen geblieben: Rund 300 Anfragen habe es zur Ausschreibung gegeben, berichtete Hermann. So müssen die Hersteller unter anderem ihre „Angebotsauskömmlichkeit“ unter Beweis stellen, also vorab darlegen, dass sie die Verträge auch bedienen können.

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