Palliativmedizin

ABDA: Erst Apotheke, dann Überlassung

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Palliativmediziner sollen schwer kranken Patienten künftig in bestimmten Situationen Betäubungsmittel (BTM) überlassen dürfen. Lange haben Bundesgesundheitsministerium (BMG), Ärzte und Apotheker um eine solche Regelung gerungen. Die ABDA würde die geplanten Maßnahmen unter Umständen mittragen. Am Dispensierverbot für Ärzte ändere sich nichts.

Vielmehr geht es laut ABDA um das alt bekannte Problem der zeitnahen Versorgung Schwerstkranker mit BTM im Nacht- und Notdienst. Die vom BMG vorgeschlagene Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung (BtMVV) will die ABDA nur unterstützen, wenn zunächst versucht wird, die Bevorratungspflicht für Apotheker zu erhöhen: „Die Apotheken sollen verpflichtet werden, geeignete schnell und stark wirksame Opioide in oraler und parenteraler Darreichungsform, sowie ein retardiert und stark wirkendes Opioid in oraler Darreichungsform zu bevorraten“, heißt es aus dem Apothekerhaus.

Wenn trotz dieser von der ABDA vorgeschlagenen Bevorratungspflicht ein Notfall eintrete, sollten Ärzte ihren Patienten BTM überlassen dürfen. Allerdings müsse auch in diesem Fall sichergestellt werden, dass damit nur ein zeitlich eng begrenzter Zeitraum überbrückt und das Arzneimittel durch die Apotheke ausgeliefert werde.

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