Verschreibungspflicht

Ausschuss sucht Sachverständige

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Berlin -

Ende Juni soll der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

zusammenkommen, um über verschiedene OTC-Switches zu diskutieren. Die

Tagesordnung steht bereits, noch nicht bekannt ist dagegen die Besetzung

des Gremiums. Die Bundesregierung hatte mit der AMG-Novelle

entschieden, dass Apotheker, Ärzte und Hersteller keine Mitsprache mehr

haben sollen. Noch ist aber weder die entsprechende Verordnung verabschiedet, noch ein einziges Mitglied berufen.

Zweimal jährlich beraten die Sachverständigen, ob Arzneimittel verschreibungs- oder apothekenpflichtig werden sollen. Über die Empfehlungen muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entscheiden. Nach dem Willen der Regierung sollen dem Ausschuss künftig 13 stimmberechtigte Mitglieder und zehn Vertreter aus der Praxis ohne Stimmrecht angehören.

Bis Ende April müssen sich die Interessenten für die Mitgliedschaft bewerben, danach müssen die Mitglieder formal berufen werden. Die Zeit drängt also, damit das Verfahren reibungslos vonstatten gehen kann. Das BMG will die Verordnung am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Jeweils zwei Hochschulvertreter sollen nach derzeitigem Kenntnisstand aus den Bereichen Humanpharmakologie, Pharmazie, innere Medizin (darunter ein Veterinärmediziner) kommen; mit je einem Vertreter sind Veterinärpharmakologie, Medizinische Statistik und Epidemiologie, Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendmedizin. Dazu kommen Experten aus den Arzneimittelkommissionen von Apothekern, Ärzten und Tierärzten.

Nicht stimmberechtigt sind die Vertreter aus der Praxis: Dazu gehören je ein Allgemeinmediziner, Internist, Pädiater, Zahnarzt, Tierarzt und Heilpraktiker sowie ein Apotheker, zwei Human- und ein Veterinärpharmakologe.

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