Verschreibungspflicht

OTC-Switch für Xusal und Ortoton?

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Berlin -

Am 3. Juli ist es so weit, dann tagt der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA). Die Tagesordnung hat es in sich und bietet Potenzial für OTC-Switches in verschiedenen Indikationen.

Der SVA wird über die Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Levocetirizin zur oralen Anwendung diskutieren. Apotheker wünschen sich laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) mehr freiverkäufliche Wirkstoffe in der Indikation Heuschnupfen. Etwa 90 Prozent der Befragten gaben an, sich mehr Entlassungen aus der Verschreibungspflicht zu wünschen.

Für welche Wirkstoffe sich die Apotheker und PTA einen Switch wünschen, ergab die APOSCOPE Umfrage „Antiallergika 2018“. Etwa 54 Prozent der Befragten sind für einen OTC-Switch von Levocetirizin, das nun auf der Agenda steht. Etwa 56 Prozent wollen einen Switch für Desloratadin und etwa 28 Prozent sehen Fexofenadin als möglichen Kandidaten.

Xusal (Levocetirizin, UCB) ist seit 2001 auf dem Markt. Entsprechende Generika folgten. Das Antihistaminikum der zweiten Generation besitzt einen schnellen Wirkeintritt und macht weniger müde und schläfrig als die Antihistaminika der ersten Generation. In der Schweiz ist der Wirkstoff seit 2017 rezeptfrei erhältlich.

Ein weiterer „Brocken“ auf der Tagesordnung ist Methocarbamol zur oralen Anwendung. Der aus Ortoton (Recordati) bekannte Wirkstoff wird zur Muskelentspannung eingesetzt. In der Vergangenheit herrschte viel Trubel um den Wirkstoff, der 2015 abnahm, als die Schutzfrist endete. Inzwischen sind Generika auf dem Markt.

Der SVA beschäftigt sich außerdem mit Diclofenac zum äußeren Gebrauch als Pflaster. Es soll über einen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Ausnahmen von der Verschreibungspflicht entschieden werden. Ein weiterer Tagesordnungspunkte ist der OTC-Switch von Zubereitungen aus Natriumbituminosulfonat und Hydrocortisonacetat. Der Ichtholan-Hersteller Ichthyol hat bereits eine Zulassung für Ichthocortin in der Tasche.

Distickstoffmonoxid soll dagegen der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Thema werden auch Acitretin, Alitretionin und Isotretinoin zur oralen Anwendung sein. Diskutiert wird ein Antrag auf Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zur Regelung von verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter. Entschieden wird auch über die Zukunft von Amprolium. Der Arzneistoff könnte künftig „zur Anwendung bei Tieren – ausgenommen zur Anwendung bei Brieftauben“ – der Verschreibungspflicht unterliegen.

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