Nutzenbewertung

Preis für Yervoy steht

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Berlin -

Der GKV-Spitzenverband und Bristol-Myers Squibb (BMS) haben sich über einen Preis für Yervoy (Ipilimumab) einigen können. Für das antineoplastische Arzneimittel gilt der ausgehandelte Erstattungsbetrag nun rückwirkend ab August 2012. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Präparat zuvor einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt. Wie hoch der ausgehandelte Rabatt ist, soll erst in den kommenden Wochen bekannt gemacht werden.

Die Verhandlungen liefen laut BMS und den Kassen konstruktiv. Als Grundlage diente die Nutzenbewertung des G-BA. Da Yervoy die Überlebensdauer moderat verlängert hatte, sah der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie diente die Best-Supportive-Care (BSC).

Der Erstattungsbetrag gilt ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen des Arzneimittels. Laut GKV und BMS wurden die Daten fristgerecht an die IFA gemeldet und werden Mitte Februar veröffentlicht. Die Differenz zwischen August bis Februar werden die Kassen mit dem Hersteller direkt abrechnen.

Yervoy ist zur Behandlung von bereits vorbehandelten Patienten mit fortgeschrittenem Melanom zugelassen. Der monoklonale Antikörper verstärkt die T-Zellvermittelte Immunantwort und führt so zum Absterben der Tumorzellen.

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