GKV-Leistungskatalog

Ausschluss für Glitazone

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Nach einigem Hin und Her müssen die Krankenkassen Antidiabetika aus der Gruppe der Glitazone künftig definitiv nicht mehr erstatten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Juni beschlossen, die beiden Wirkstoffe Pioglitazon (Actos, Takeda) und Rosiglitazon (Avandia, GlaxoSmithKline) von der Verordnung auszuschließen. Daraufhin hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Informationen angefordert.

Dennoch kann die Entscheidung des G-BA nun umgesetzt werden. Am Beschluss sei trotz Nachfrage des BMG nichts geändert worden, so der G-BA. Der Ausschluss betrifft sowohl die Monopräparate als auch die Kombinationen mit Glimepirid und Metformin. In medizinisch begründeten Einzelfällen könnten die Präparate jedoch weiter für die Therapie des Diabetes mellitus Typ 2 verordnet werden.

Für Rosiglitazon kommt der Ausschluss zeitgleich mit der Marktrücknahme des Arzneimittels. Wegen kardiovaskulärer Risiken dürfen die entsprechenden Präparate nicht mehr vertrieben werden.

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