Rechtsmedizin

Viele Totenscheine sind falsch

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Beim Ausfüllen von Totenscheinen machen Ärzte offenbar zuhauf Fehler. Studien hätten ergeben, „dass über 40 Prozent der Angaben auf Totenscheinen sich nicht mit den Befunden bei der Autopsie decken“, sagte der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Leipzig, Professor Dr. Jan Dreßler.

Zwar werde meist schon richtig erkannt, ob ein natürlicher oder unnatürlicher Tod vorliege. Es gebe aber auch Fälle wie jenen, wo ein Herz-Kreislauf-Versagen festgestellt wurde, das Opfer jedoch tatsächlich eine Treppe hinuntergestürzt worden war und einen Schädelbruch erlitten hatte. Wie viele Verbrechen so vermutlich unaufgeklärt bleiben, wollte Dreßler nicht beziffern.

Derzeit werden laut Dreßler 3 bis 4 Prozent der Toten obduziert. Das sei zu wenig. „International werden über 10 Prozent gefordert“, sagte Dreßler. Letztlich sei das aber auch eine Kostenfrage.

Die am häufigsten unentdeckte Todesart sei die Vergiftung, sagte Dreßler. Sie könne nur durch Untersuchungen des Blutes, des Urins oder der Organe sicher geklärt werden. Auch ob ein Mensch erstickt wurde, sei nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Ein Fall für Rechtsmediziner seien auch Menschen, die an den Spätfolgen zum Beispiel eines Autounfalls gestorben sind.

Medizin-Studenten werden in Deutschland aus Sicht von Dreßler durchaus gut ausgebildet. Dass dennoch so viele Totenscheine fehlerhaft sind, liege eher daran, dass viele Ärzte nicht dauernd mit der Materie konfrontiert sind. Sie verlieren „den Kontakt und das Wissen darüber“, erläuterte der Professor. Wichtig sei deshalb die Teilnahme an Weiterbildungen.

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