In der vergangenen Woche schlug eine Person im Vorübergehen eine Schaufensterscheibe der Nordland-Apotheke in Berlin ein. Der so entstandene Schaden beläuft sich auf mehr als 10.000 Euro. Die Tat wurde per Videokamera aufgezeichnet. Der Versicherungsexperte Michael Jeinsen stellt klar: „Die Schadensregulierung und der Zeitaufwand sind immens.“
In der vergangenen Woche wurde durch eine Person, die im Vorbeigehen eine Schaufensterscheibe einschlug, ein sehr hoher Schaden verursacht. „Der Tathergang wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet und liegt nun bei mir zur Regulierung“, erklärt Jeinsen.
Auf dem Video ist eine Person zu sehen, die zunächst an dem Schaufenster der Apotheke vorbeigeht. Etwa auf der Mitte der Scheibe hält der Tatverdächtige plötzlich an, holt aus und schlägt mit einem größeren Gegenstand auf die Scheibe ein. Diese springt sofort. Auf dem Video ist außerdem zu sehen, wie die Person gelassen weiterläuft. Das Glas fällt zunächst nicht aus dem Rahmen.
Die Kosten und der Aufwand für den Scheibenersatz sind immens, erklärt Jeinsen. „Der Ersatz einer Schaufensterscheibe, die aus Isolierglas besteht, kostet knapp 8000 Euro. Weil das Gewicht des Glases mehr als 180 Kilogramm beträgt, werden drei Monteure für den Einsatz benötigt“, so Jeinsen. Hinzu komme ein Spezial-Glasmontagekran, der angemietet werden muss. „Außerdem muss zwischenzeitlich eine Absperrung des Bürgersteiges mit Sicherungsposten erfolgen“, so der Versicherungsexperte.
Das sei aber längst noch nicht alles: „Die gesamten Hebearbeiten müssen wegen des schmalen Bürgersteigs und des davorliegenden Radwegs von der Raumseite aus erfolgen. Das bedeutet, dass der HV-Tisch, der zurzeit bis an die Schaufensterscheibe gebaut ist, um mindestens drei Meter abgebaut werden muss“, so Jeinsen. Für den Rückbau des Verkaufstisches werden Möbeltischler und ein Techniker vom Warenwirtschaftssystem benötigt, dies steigert die Kosten um weitere 2500 Euro“, stellt er klar.
„Zusätzlich muss eine Ladezone für den Glastransportwagen errichtet werden. Das Aufstellen eines straßenseitigen Montagekranes und eine Parkzone vor der Apotheke wurden aufgrund der baulichen Gegebenheiten durch die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt“, erklärt Jeinsen. Hinzu komme, dass die Stellfläche des Kranes mit Malerflies und Verlegeplatten ausgestattet werden müsse. „Auch das sind weitere Materialkosten.“ Die Tat sei nicht das erste Mal erfolgt. „Die betroffene Apothekerin berichtete mir und der Polizei, dass es noch mehr dieser Vorfälle gab“, so Jeinsen.
„Auch das sind Tatbestände, die am Ende die Apotheken belasten, denn es bleibt ja immer ein Selbstbehalt und auch sowas pumpt die Versicherungskosten natürlich auf“, macht er klar.
