Missbrauch persönlicher Daten

PKV warnt vor Telefonbetrügern

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Berlin -

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Strafanzeige unter anderem wegen Betrugsverdachts sowie vorsätzlichen und systematischen Missbrauchs persönlicher Daten gestellt. Die Strafanzeige richtet sich gegen ein Netzwerk von selbsternannten „Beitragsoptimierern“, das offenbar von einer Zentrale aus der Türkei gesteuert wird.

Mit sogenannten „Cold Calls“ werden demnach Versicherte unaufgefordert kontaktiert und zu einem Tarifwechsel in ihrer PKV gedrängt, wofür die vermeintlichen Berater hohe „Erfolgshonorare“ verlangen. Dabei agieren die selbsternannten „Mediatoren“ und „Sachverständigen“ laut PKV-Verband unter betrügerischer Verschleierung ihrer Identitäten und mit manipulierten Telefonnummern.

Besonders brisant: Die persönlichen Daten seiner Opfer bezieht das Netzwerk demnach offenbar auch von Internetportalen, auf denen Anwaltskanzleien für Klagen gegen Beitragserhöhungen werben. Daher würden wohl Datensätze von Versicherten, die sich dort anmelden, an die Mitglieder des Netzwerks weiterverkauft. Die angeblichen „Beitragsoptimierer“ geben sich laut PKV-Verband dann mitunter als Kooperationspartner der Anwaltskanzleien aus und locken die Versicherten mit der Verheißung hoher Beitragsersparnisse.

„Cold Calls“ sind grundsätzlich verboten und stellen unter Umständen sogar strafbares Verhalten dar. Der PKV-Verband rät den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und eine Strafanzeige beispielsweise auf den Internetseiten der Polizei zu stellen. Bei der Bundesnetzagentur sowie den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten seien ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich.

Privatversicherte hätten das Recht auf eine honorarfreie Beratung durch ihre Krankenversicherung, wenn sie in andere Tarife des Unternehmens wechseln möchten. Daher seien die PKV-Unternehmen und Vermittler die natürlichen ersten Ansprechpartner für eine seriöse Beratung. „Dabei erweist es sich regelmäßig als empfehlenswert, sich bei der Frage nach einem Tarifwechsel nicht allein an der Beitragshöhe zu orientieren, sondern auch am Umfang der versicherten Leistungen.“

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