Behandlungsfehler

Prozess gegen Narkoseärztin

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Der Tod der Pornodarstellerin „Sexy Cora“ hat ein gerichtliches Nachspiel: Bei der fünften Operation zur Brustvergrößerung war Carolin Wosnitza – so ihr bürgerlicher Name – im vergangenen Januar gestorben. Eine Narkoseärztin muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Hamburger Landgericht verteidigen. Ihr werden schwerwiegende Behandlungsfehler vorgeworfen. Der Prozess soll in der kommenden Woche beginnen.

Vor gut zwei Jahren hatte sich Cora einer Schönheitsoperation in einer Hamburger Privatklinik unterzogen. Dabei war es zu einem Herzstillstand gekommen. Nach mehreren Tagen im Koma verstarb die Frau an einer Hirnlähmung. Die Narkoseärztin muss sich nun verantworten: „Nach dem Einleiten der Vollnarkose soll sie nicht für eine ausreichende Beatmung über eine Sauerstoffmaske gesorgt haben“, sagt Staatsanwältin Nana Frombach.

Der Sauerstoffmangel, der unbemerkt blieb, habe einen Herzstillstand ausgelöst. Darauf habe die Ärztin nicht mit den vorgeschriebenen Wiederbelebungsmaßnahmen reagiert. Die Ermittlungen gegen den Chirurgen hat die Behörde dagegen eingestellt. Die Narkoseärztin habe die Verantwortung für Narkose und Reanimation, erklärt Frombach, der Chirurg assistiere dabei lediglich: „Sie gibt die Anweisungen, er führt sie aus. Das ist so klar geregelt.“

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