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Spähdienstleister für Großhändler

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Berlin -

Die Firma Apo-Späh baut ihr Sortiment deutlich aus: Ab sofort bietet der Dienstleister WLAN-Scanner, die die Abverkaufsdaten der Apotheke automatisch in die nächste Großhandels-Niederlassung übermitteln. Die neuen Minidrohnen verfolgen die Botenautos der Apotheke und liefern GPS-Daten. Das Ausspionieren der Apotheken wird 2016 – da ist sich die Branche sicher – auf ein ganz neues Level gehoben.

Heute sind die Mittel noch begrenzt. So lassen Großhändler in der Apothekenschleuse die Kisten ihrer Konkurrenten zählen, um mehr zu erfahren über Freund und Feind. Zumindest bei der Noweda wird das schon mal so gemacht. Weil das nicht so recht zum Image des Apothekerfreunds passt, behandelt man das Thema in Essen lieber ganz vertraulich.

„Über solche Methoden werden wir schon sehr bald lachen“, sagt Apo-Späh-Geschäftsführer Spiros Matáki. Er hat noch viele Ideen, wie er die Apotheken für ihre Lieferanten noch transparenter machen kann. Zum Weihnachtsgeschäft soll es endlich die Vitaldaten-Kittel geben, um den Erregungszustand der Apotheker beim Erhalt der Großhandelsrechnung zu messen. „Wir haben noch viel vor“, verrät Matáki, ohne mehr zu verraten – ist Geschäftsgeheimnis.

Ein Großhändler hatte sich besorgt bei Matáki erkundigt, ob das alles nicht illegal sei. Aber der Unternehmer konnte beruhigen. Strafbar sei hier – wie beim Anti-Korruptionsgesetz – nur eine konkrete Unrechtsvereinbarung. Da der Apotheker aber ohne sein Wissen ausgespäht werde, könne eine unzulässige Beeinflussung ausgeschlossen werden. Das beruhigte den Großhändler, immerhin hatte man sich schon umsonst Sorgen gemacht, den Apothekern bald kein Skonto mehr gewähren zu müssen.

Für die OTC-Hersteller ist die Kuh noch nicht vom Eis, jedenfalls wird sie von einigen Pharmafirmen dort vermutet. Einkaufsrabatte, mengengestaffelte zumal, könnten demnächst den Staatsanwalt auf den Plan rufen, so die Befürchtung. Wie viel echte Sorge und wie viel Konditionendrückerei da jeweils mitspielt, wissen die Apotheker erst nach Inkrafttreten des Anti-Korruptionsgesetzes.

Auch wenn der Bestechungsparagraph nach erster Überarbeitung nicht mehr so finster aussieht wie am Anfang, bleiben Unwägbarkeiten. Der Strafrechtsprofessor Dr. Hendrik Schneider will den Apothekern mitnichten Angst machen, sensibilisieren sollten sie sich aus seiner Sicht aber schleunigst. Zumal die Regierung den Kreis potentieller Antragsteller ständig erweitert – und da sind nicht nur Apothekerfreunde dabei. Wer nicht wegen § 299a StGB vor Gericht landen will, sollte auch seinem Lieblingsarzt besser keinen neuen Rezeptdrucker schenken.

Rechtlich unproblematisch, dafür potentiell ruinös ist es übrigens, wenn Hersteller wie AbbVie 330.000 Euro für falsch gelieferte Ware abbuchen. Besonders unschön, wenn sie sich dann mehr als zwei Wochen Zeit lassen, die Summe zu erstatten. Immerhin gelobt der Hersteller Besserung und will den entstandenen Schaden ausgleichen.

Bei einem anderen Verfahren sind die Apotheker derzeit nur interessierte Zuschauer. Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Kenntnissen in Handelsrecht und italienischem Sprachtalent bewiesen, dass Skonto und Rabatt nicht ein und dasselbe sind. Merke: Rabatt bekommt man, Skonto nimmt man. AEP hat die erste Runde gegen die Wettbewerbszentrale gewonnen.

Dass das Urteil ein Erfolg für den Pharmagroßhandel an sich wäre, kann man allerdings nicht sagen. Denn das Landgericht hat sich auch zu der mutigen Aussage hinreißen lassen, die komplette Großhandelsmarge stehe als möglicher Rabatt für die Apotheke zur Verfügung. Also nichts mehr mit der unantastbaren Fixpauschale von 70 Cent pro Packung. Die „neue Großhandelswährung“ erlebte in Aschaffenburg einen schlimme Inflation.

Weder der Phagro noch einer der Mitgliedsgroßhändler wollten sich zum Ausgang des Prozesses öffentlich äußern. Das Urteil ist ja auch noch längst nicht rechtskräftig. So hoffen die Großhändler, ihr Honorar spätestens beim Bundesgerichtshof (BGH) zu retten, und die Apotheker ihren Skonto. Aber erst geht’s zum Oberlandesgericht (OLG) nach Bamberg.

Ja, es sind streitbare Zeiten: Das OLG Celle hat dem Diätpulver-Hersteller Almased bestimmte Werbeaussagen verboten. Pharmakologen sind überrascht: Das Mittel soll nun doch nicht gegen Rheuma und Osteoporose wirken?! Fette Klatsche für Almased: Werbung für eine Gewichtsabnahme dürfe keinen sicheren Erfolg suggerieren. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS).

Also nicht alles glauben, was man in der Werbung sieht. Am besten gar nicht zu viel Fernsehen. Außer Bauer sucht PTA (¼ Fortbildungspunkt pro Folge). Diesmal müssen die Apotheken die Konkurrenz im Blick behalten: Wenn jetzt auch noch RTL das ohnehin rare Fachpersonal für seine Kuppelshows und sonstige Trashformate abfischt, wird es ernst.

Der Großhändler Alliance Healthcare hat eine Personalfrage dagegen schon geklärt: Ab November übernimmt Thomas Fischer in der Geschäftsleitung den Bereich Manufacturer Relations & Einkauf. Die Suche war auch leicht: Fischer ist seit 20 Jahren für den Frankfurter Großhändler tätig. Er folgt auf Dr. Wolfgang Csaszar, der Alliance verlassen hat.

Karriereverbote befürchten Apotheker in Industrie und Forschung – wegen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die ist regelmäßig scharf auf die Beiträge von Pharmazeuten, die nicht in der Apotheke stehen. Die ohnehin umstrittene Überarbeitung der Bundesapothekerordnung (BApO) sorgt für zusätzlich Unruhe. Die DRV beruhigt zwar, aber wie soll ausgerechnet diese beruhigen? Hoffentlich erzielt die ABDA in der Debatte noch einen Lobbyerfolg – den darf sie dann sogar verschweigen.

Wie schwer es ist, Familie und Apotheke unter einen Hut zu bringen, davon berichtete in dieser Woche Ann-Kathrin Kossendey-Koch – diesmal nicht per Videobotschaft. Sie muss leider zu dem Schluss kommen: „Irgendetwas leidet immer“. Eine Ursache sieht AK³ – natürlich – in der ABDA. Gäbe es mehr Frauen in der Standesvertretung, wäre auch die Sensibilität für die Herausforderungen im Alltag größer, ist die Apothekerin überzeugt.

Dafür wurden in der Jägerstraße kurz vor dem Umzug ins Lindencorso noch schnell die ethischen Maßstäbe für die Digitalisierung im Gesundheitswesen (E-Health) erarbeitet und abgestimmt. Mit Sicherheit nicht der letzte theoretische Acker, auf dem sich die Apothekerführung abmüht. Aktuell muss geklärt werden, wer die meisten Retaxationen zu verantworten hat: Die Kassen sagen: die Ärzte, die Ärzte sagen: die Apotheker und die Apotheker sagen: die Kassen. Entscheiden Sie! Schönes Wochenende!

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