Abrechnungsbetrug

Anklage: Rohypnol gegen Rezepte

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Berlin -

Ein heute 53 Jahre alter Apotheker soll jahrelang in Frankfurt Rohypnol-Tabletten ohne Rezept verkauft haben. Zudem soll er Kunden Rezepte für teurere Arzneimittel abgekauft und diese abgerechnet haben. Den Krankenkassen sei ein Schaden von mindestens 1,7 Millionen Euro entstanden, berichtet die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen (ZBVKG) hat heute Anklage erhoben.

Rohypnol wird als Schlafmittel eingesetzt, aber auch von Abhängigen als Ersatzdroge genommen. Die Anklage gegen den Apotheker lautet auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und gewerbsmäßigen Betrug.

In Frankfurt soll der Mann, der ursprünglich aus Baden-Württemberg stammt und heute im Main-Tauber-Kreis lebt, zwischen 2005 und 2009 einen „schwunghaften“ Handel mit Rohypnol-Tabletten betrieben haben, die er unter anderem im Tausch gegen andere Rezepte an Süchtige abgegeben haben soll. 2009 soll er dazu übergegangen sein, Kunden Rezepte über besonders teure Medikamente gegen Bargeld abzukaufen. Diese Rezepte habe er dann mit Krankenkassen abgerechnet.

In dem Ermittlungskomplex wurden bereits elf Menschen zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung oder Geldstrafen verurteilt. Gegen den jetzt neu Angeklagten hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main bereits 2009 ein vorläufiges Berufsverbot erlassen. Nun wird der Fall vom Frankfurter Landgericht aufgenommen.

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