Versandapotheken

„Zur Rose“ geht in Revision

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Die Versandapotheke „Zur Rose“ will den Entzug der Versanderlaubnis nicht hinnehmen und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen. Wie der in Halle verantwortliche Apotheker Ulrich Nachtsheim soeben mitteilte, halte „Zur Rose“ die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (OVG) für falsch.

Laut OVG verstößt die Einschaltung eines Call-Centers gegen die Verpflichtung zur persönlichen Leitung des Apothekers. „Hierbei setzt das Oberverwaltungsgericht auf unzutreffende Hypothesen in tatsächlicher Hinsicht auf und kommt auch in rechtlicher Hinsicht zu unzutreffenden Einschätzungen“, so Nachtsheim.

Der Apotheker sieht sich auch nach der Entscheidung des OVG im Recht: „Die Apotheke Zur Rose ist nach wie vor der Auffassung, dass die Versandhandelserlaubnis vom Landesverwaltungsamt in absolut rechtmäßiger Art und Weise erteilt worden ist und geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht dies in der Revisionsinstanz bestätigen wird.“

Das OVG hatte der Versandapotheke die Versanderlaubnis entzogen, da wegen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Nachtsheim und der deutschen Tochter der gleichnamigen schweizerischen Ärzte-AG eine übermäßige Beeinflussung des Apothekers bestehe.

Laut Firmenunterlagen aus dem Jahr 2009 erbringt „Zur Rose“ für die Apotheke eine ganze Reihe von Dienstleistungen: „Bereitstellung/Vorhaltung von Arzneimitteln, Leistungen im Rahmen der Verpackung und des Versands der Arzneimittel, Abrechnung der versandten Arzneimittel gegenüber Krankenkassen und Kunden sowie Betreiben eines Call-Centers.“ Außerdem treibt „Zur Rose“ die „Etablierung des Firmenimages sowie Marktexpansion durch Entwicklung spezieller Marketingaktivitäten“ voran.

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