Reimporteure

Staatsanwalt ermittelt gegen ACA Müller

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Berlin -

Polizei und Staatsanwaltschaft haben Ende März die Geschäftsräume des Reimporteurs ACA Müller durchsucht. Das Gottmadiger Unternehmen soll unerlaubt Klinikware von Apotheken für den Export aufgekauft haben, so der Vorwurf der Ermittler. Die Staatsanwaltschaft Mannheim verdächtigt den Reimporteur der gewerbsmäßigen Hehlerei und der Beihilfe zum Betrug.

 

Grundsätzlich müssen krankenhausversorgende Apotheken laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) Klinikware getrennt von Offizinware lagern, um Verwechslungen zu vermeiden. Zwar gibt es kein ausdrückliches gesetzliches Verbot, Klinikware weiterzuverkaufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte aber 1989 entschieden, dass ein entsprechendes Verbot eines Hersteller rechtens ist. Der Großteil der Unternehmen schließt mit krankenhausversorgenden Apotheken zudem Vertriebsbindungsverträge, um den Weiterverkauf möglichst auszuschließen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim stehen nun 35 Apotheken – vor allem öffentliche Apotheken – im Verdacht, Klinikware an den Reimporteur verkauft zu haben. Von 2008 bis 2011 soll ACA Müller insgesamt rund 4,4 Millionen Euro für die Ware bezahlt haben.

Bei ACA Müller kann man die Vorwürfe nicht nachvollziehen: Der Handel von Klinikware sei bei Vorliegen einer Großhandelserlaubnis gestattet, sagt Vorstand Franz Kutschera. Dies sei 2005 vom Oberlandesgericht Hamburg (OLG) bestätigt worden. Außerdem habe man die Apotheken darüber informiert, dass sie eventuell bestehende Verträge mit den Herstellern berücksichtigen müssten.

Kutschera ist seit Dezember 2011 Vorstand bei ACA Müller, seit Januar teilt er sich die Geschäftleitung mit Dr. Hans Christian Marenbach. Bis Juli beziehungsweise November bestand der Vorstand aus Olaf Paulißen und Axel Pufal. Im Herbst 2010 hatte der Aufsichtsrat den Gründer und damaligen Vorstandsvorsitzenden Arthur Müller abberufen. Anschließend gab es mehrere Wechsel an der Unternehmensspitze.

 

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