Skonto-Streit

Phoenix erzwingt Lieferung durch Novartis

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Berlin -

Damit bei Konditionenverhandlungen zwischen Herstellern und Großhändlern am Ende nicht die Patienten leiden, will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Länder mit der AMG-Novelle ermächtigen, die Parteien in die Pflicht zu nehmen. Solange wird weiter gekämpft: Phoenix hat sich jetzt mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Lieferstopp von Novartis durchgesetzt.

 

Das Landgericht Mannheim hat am vergangenen Freitag einer einstweiligen Verfügung des Großhändlers stattgegeben. Phoenix hatte den Eilantrag auf vertragliche Vereinbarungen und auf den öffentlich-rechtlichen Belieferungsanspruch der Großhändler zur Sicherung der Arzneimittelversorgung nach Arzneimittelgesetz gestützt.


Novartis wird damit zur bedarfsgerechten Belieferung verpflichtet. Wie dieser Begriff auszulegen ist, wird sich jetzt vermutlich in der Praxis beziehungsweise im Hauptsacheverfahren zeigen. Phoenix wird nach eigenen Angaben seit Mitte November nicht mehr beliefert.

 

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