Apotheken-Pick-up

Linda schützt vor Amtsapothekern

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Berlin -

Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen hält nichts von dem Pick-up-Konzept „Vorteil24“. Vor rund einem Jahr wies Ministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) die Amtsapotheker an, gegen teilnehmende Apotheken vorzugehen. Mindestens ein Verfahren ist bei Gericht anhängig. Jetzt hat die Apothekenkooperation reagiert: In einer neuen Anlage zum Vertrag bekommen die Apotheker Tipps, wie sie sich beim Besuch des Amtsapothekers oder Pharmazierats verhalten sollen.

 

Interessiert sich der Pharmazierat bei einer Revision für „Vorteil24“, sollen die Apotheker das Modell nicht selbst erklären, rät Linda. Vor allem sei es „aus juristischer Perspektive“ nicht empfehlenswert, das Besuchsprotokoll zu unterschreiben. Linda schlägt folgende Formulierung vor: „Bitte lassen sie mir Ihr Protokoll hier. Ich werde mir dieses noch einmal in Ruhe ansehen (ggf. mit meinem Anwalt besprechen) und Ihnen dann eine ausführliche Stellungnahme zu Vorteil24 zukommen lassen.“

Das Rechtsgutachten hat sich Linda von der renommierten Kanzlei Redeker erstellen lassen, die derzeit auch Bundespräsident Christian Wulff in dessen Kredit- und Medienaffäre betreut. An die Öffentlichkeit geben will die Apothekenkooperation das Papier wegen der laufenden Verfahren zu „Vorteil24“ lieber nicht.

In der neuen Anlage zum Vertrag weist Linda vielmehr darauf hin, dass bei einer Revision keine vertraulichen Unterlagen herausgeben werden dürfen. Linda möchte umgehend über jede Anfrage eines Amtsapothekers informiert werden und kümmert sich dann selbst um die Stellungnahme der Kanzlei. Zumindest ein Pharmazierat dürfte das Papier kennen: MVDA-Vizepräsident Ulrich Ströh.

Seine Kollegen reagieren gelassen auf die Geheimniskrämerei bei Linda. Wenn der Apotheker das Besuchsprotokoll nicht unterschreiben wolle, werde dies eben in der Akte vermerkt, sagten verschiedene Amtsapotheker auf Nachfrage. Im Übrigen könne sich die Aufsicht durchaus alle Verträge des Apothekers zeigen lassen.

Nachfragen könnten sich demnächst häufen, da Linda mit der Werbung für „Vorteil24“ in die Offensive geht. Auch hier gibt es klare Regeln: Die Apotheker haben mit dem neuen Vertrag Entwürfe für Anzeigen bekommen. Weil offiziell nur die niederländische Montanus Apotheke für ihr Pick-up-Modell werben darf, müssen die Apotheken ihre Anzeigen bei Linda in Auftrag geben.

Die Systemzentrale kümmert sich dann um die Details der Gestaltung, setzt das Logo der Apotheke und schickt die Anzeige gegebenenfalls direkt an das gewünschte Medium. Die Kosten für die Montanus-Werbung tragen allerdings die Linda-Apotheken. Eigene Werbeaktivitäten sind – unter Androhung rechtlicher Konsequenzen – ebenso verboten wie selbst initiierte Pressekontakte.

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