Wettbewerbszentrale

Klage gegen BVDVA-Gütesiegel

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Das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist aus Sicht der Wettbewerbszentrale irreführend. Die Institution hat gegen die 1A-Versandapotheke Klage auf Unterlassung der Verwendung des Siegels „Sichere Versandapotheke - BVDVA geprüft“ erhoben. Die mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Darmstadt findet morgen (16. September) statt.

Laut Wettbewerbszentrale wird suggeriert, die Apotheke halte einen höheren Qualitätsstandard ein als andere deutsche Versandapotheken ohne Gütesiegel. Dies sei aber nicht der Fall. Kernstück der Verleihung des Gütesiegels sei eine Selbstverpflichtungserklärung des Apothekers, bestimmte Standards einzuhalten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben seien.

So garantierten Versandapotheken mit BVDVA-Siegel „eine telefonische Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache“ - und zwar zu den üblichen Öffnungszeiten von Apotheken. Diese Vorschriften seien laut Apothekenbetriebsordnung ohnehin einzuhalten, so die Wettbewerbszentrale. Dies gelte auch für andere Standards.

Der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse zeigte sich gegenüber APOTHEKE ADHOC zuversichtlich in Bezug auf das Verfahren: Die Kriterien des Siegels gingen deutlich über die rechtlichen Anforderungen an Apotheken hinaus. So seien Stück für Stück ein Beschwerdemanagement, eine Überwachung der Versandapotheken durch Testkäufe sowie eine Überprüfung der Sicherheit der Websites etabliert worden, so Buse.

Laut Ulrike Blum, Rechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale, basiert das Verfahren auf einer Beschwerde und einer im Januar ausgesprochenen Abmahnung. Was der Verband an zusätzlichen Kriterien danach eingeführt habe, sei nicht Gegenstand des Verfahrens, so Blum gegenüber APOTHEKE ADHOC. Offenbar wolle die Wettbewerbszentrale eine grundsätzliche Klärung der Frage herbeiführen, wie weit man sich mit einem Gütesiegel von den gesetzlichen Grundlagen entfernen muss, vermutet der Anwalt der A1-Versandapotheke.

Die Wettbewerbszentrale ist nach eigenen Angaben die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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