Unternehmerischer Ehrgeiz und mächtige Freunde - eigentlich standen bei Kosmas die Zeichen günstig, dass sich mit einer Discount-Apothekenkette innerhalb weniger Jahre schnelles Geld verdienen lassen würde. „Klares Discount-Konzept ohne Kompromisse“ - das klang vermutlich bestechend schlicht für manchen Investor. Schließlich ging es dem „praktisch wettbewerbsfreien stationären Apothekenmarkt“ derzeit ohnehin an den Kragen.
„Ersparnis und Preis“ sollten bei Kosmas im Vordergrund stehen, Kosten verursachende Sonderaktionen wie Beratung oder pharmazeutische Dienstleistungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Rezeptgutscheine statt Interaktions-Check, Dummy-Pyramiden und Wühltische statt Blutzucker-Test. Schöne neue Welt.
Dass Kosmas für den „direkten Durchgriff und Besitz der Apotheken“ vorerst deutsches Recht umgehen musste, störte vermutlich weniger als dass es adelte. Schließlich war DocMorris mit derselben Masche - ausländische Kapitalgesellschaft erhält Betriebserlaubnis unter Berufung auf EU-Gemeinschaftsrecht - erfolgreich gewesen. Und außerdem hatte man ja Rückendeckung aus Saarbrücken.
Noch mehr als die Blauäugigkeit der Unternehmer und ihrer Investoren überrascht das Vorgehen des saarländischen Gesundheits- und Justizministeriums. Anstatt vorbehaltlos über die Versorgung der Patienten und die Anwendung deutschen Rechts zu wachen, versteigen sich Verantwortliche in die Beratung von Unternehmen.
Wer als politischer Mandatsträger in „umfassenden Gesprächen“ die Vorhaben einzelner Firmen prüft und bewertet, ja sogar Pate steht, der sollte sich mit juristischen Plädoyers und Kritik am Bundesgesetzgeber zurückhalten. Vielleicht wären die Verantwortlichen als Unternehmensberater in der Privatwirtschaft besser aufgehoben.
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