Preisabsprachen

30 Millionen Euro: BGH hebt Rossmann-Urteil auf

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Berlin -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen die Drogeriekette Rossmann wegen Preisabsprachen beim
Kaffee aufgehoben. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte Rossmann im Februar 2018 wegen einer „vorsätzlichen
Kartellwidrigkeit“ zur Zahlung von 30 Millionen Euro verurteilt.

Nun muss ein anderer Kartellsenat des Düsseldorfer Gerichts die Sache komplett neu verhandeln. Das Urteil sei verspätet zu den Akten gelangt, hieß es zur Begründung. Anders als beantragt sei das Verfahren aber nicht wegen Verjährung einzustellen.

Vor dem Düsseldorfer Urteil hatte das Bundeskartellamt Absprachen zwischen dem Kaffeeröster Melitta und fünf Handelsunternehmen entdeckt. Sie sollen sich über den Endverkaufspreis vor allem von Filterkaffee verständigt haben. Gegen eine ursprüngliche Geldbuße von 5,5 Millionen Euro hatte Rossmann Einspruch beim OLG eingelegt. Das Gericht hatte die Summe allerdings nahezu versechsfacht. Dagegen wehrte sich Rossmann mit einer Rechtsbeschwerde in Karlsruhe.

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