Seit mittlerweile zehn Jahren gibt es bei Amazon die Möglichkeit, OTC-Medikamente als „Spar-Abo“ zu bestellen. Der monatliche Nachschub umfasst mittlerweile auch Verkaufspakete mit bis zu zehn Packungen. Besonders gravierende Beispiele sind Schmerzmittel und Nasensprays. Auch deutsche Apotheken mischen mit.
Bei Amazon kann man Präparate wie Paracetamol und Ibuprofen als monatliches „Spar-Abo“ bestellen; beteiligt sind hier die üblichen auf der Plattform gelisteten Versender wie Esando (DocMorris) oder die Bodfeld-Apotheke. Apodiscounter bietet sogar das Doppelpack Thomapyrin intensiv inklusive Gratis-Duschgel mit monatlichem Nachschub an.
Kein Spar-Abo, dafür aber Sparpakete gibt es bei abschwellenden Nasensprays: Rhinospray plus kommt befristet als Bundle à sechs Packungen von der Bodfeld-Apotheke. Das Nasenspray von Aliud wird von der Faar-Apo als Set mit 10 Packungen à 10 ml inkl. einer „hochwertigen Handcreme Marke Faar-Apo“ angeboten. Alternativ gibt es von der Versandapotheke auch Olynth als Set mit zehn Packungen – hier handelt es sich sogar um die Packung à 15 ml. Auch Apodiscounter hat das Nasenspray E Ratiopharm in der Großpackung als 10er-Bundle im Sortiment.
Doch auch hier ist für automatischen Nachschub gesorgt: Die Geest-Apotheke bietet dasselbe Nasenspray à 10ml ebenfalls als „Spar-Set“ à zehn Packungen an – genauso wie die Rathaus-Apotheke, die eine „hochwertige Handcreme“ als Gratiszugabe spendiert. Und in beiden Fällen wird tatsächlich auch ein Spar-Abo angeboten.
Ein echtes Impressum, das Anschrift und Verantwortliche der Apotheken nennt und damit den deutschen Anforderungen gerecht werden würde, findet man bei Amazon übrigens nicht. Stattdessen heißt es lapidar: „Dieser Verkäufer hat zugesichert, dass er alle geltenden Gesetze einhalten wird. Dazu gehört auch, dass er nur Produkte und Dienstleistungen anbietet, die mit den Richtlinien von Amazon und den geltenden Vorschriften des EU-Rechts übereinstimmen.“
Eigentlich darf Werbung im Arzneimittelbereich keiner unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Medikamenten Vorschub leisten. Deswegen sind laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) auch Rx-Boni unzulässig, wenn diese beim Kauf von OTC-Medikamenten eingelöst werden können. Doch offenbar schaut bei Amazon niemand so genau hin.