Niederlande

Beratungsbonus: Apotheker in Erklärungsnot

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Berlin -

In Deutschland wirbt die ABDA für eine Vergütung der komplexen pharmazeutischen Beratung. In den Niederlanden gibt es einen solchen Bonus seit Jahren. Aktuell sorgt das Extrahonorar für Wirbel am HV-Tisch, weil es seit Januar separat auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Bei Erstverordnung erhalten Apotheker in den Niederlanden ein zusätzliches Honorar von 6 Euro pro Medikament. Seit Januar müssen die Pharmazeuten diese Position auf der Rechnung separat ausweisen. Die Krankenkassen leiten die Auflistung an die Patienten weiter; die Versicherten sehen dadurch erstmals, wie viel insgesamt für die Beratung bezahlt wird.

Die niederländische Apothekerkammer kritisiert die neue Regelung. Der Verwaltungsaufwand sei dadurch erheblich gestiegen, außerdem seien die Patienten verunsichert, sagt eine Sprecherin. Die Kunden kritisierten etwa, dass sie für die Beratung zahlen müssten, obwohl ein Bekannter das Arzneimittel abgeholt habe. Andere sagten, die Informationen seien auch über andere Quellen verfügbar.

Laut Kammer hat sich an der Honorierung nichts geändert. Die Rechnung werde lediglich neu aufgesplittet. Generell sei es begrüßenswert, dass die Patienten über die Gesundheitsausgaben informiert würden. Angesichts der Probleme sei man aber gegen die Aufsplittung der Rechnung.

Die Neuregelung geht laut Kammer auf eine Beschwerde der Krankenkassen zurück, wonach die Apotheker in der Vergangenheit die Kosten für den Beratungsservice nicht immer korrekt in Rechnung gestellt hatten.

In den Niederlanden haben die Apotheker Zugriff auf die Patienten- und Medikationsdaten. Anhand der EDV können sie nachprüfen, ob das Medikament erstmals oder zuletzt vor mehr als zwölf Monaten verschrieben wurde. Dann kann ein Beratungshonorar in Rechnung gestellt werden.

Insgesamt gibt es in den Niederlanden rund 2000 Apotheken, die Mehrheit davon ist in Kettenbesitz. Auf eine Apotheke kommen rund 8300 Einwohner, in Deutschland sind es 3900 Einwohner je Apotheke.

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