Italien

Bedarfsplanung wackelt wieder

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Berlin -

Die italienischen Apotheker blicken in diesen Tagen gespannt nach Rom. Dort berät die Regierung unter Matteo Renzi im Zuge ihrer angestrebten Haushaltssanierung über ein neues Wettbewerbsrecht. Sie greift dabei Vorschläge der Wettbewerbsbehörde auf, die eine Liberalisierung des Apothekenmarktes fordert.

Einem Sprecher des Apothekerverbandes zufolge sind es vor allem drei Änderungen, die die Apothekenlandschaft nachhaltig verändern könnten: Zum einen diskutiert die Regierung über eine Neuregelung der Bedarfsplanung. Außerdem sollen verschreibungspflichtige, nicht erstattungsfähige Arzneimittel ganz aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Schließlich will die Regierung die Hürden für die Zulassung von Generika senken, die derzeit nur 10 Prozent des Marktes ausmachen.

Vom Tisch ist laut Verbandssprecher dagegen offenbar die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. Diese Regelungen werden von den Wettbewerbshütern seit Jahren kritisiert. Für die Apotheker haben die Pläne trotzdem gravierende Auswirkungen. Die Bedarfsplanung war schon 2012 unter Mario Monti gelockert worden: Statt 5000 müssen neue Apotheken mindestens 3000 Einwohner versorgen.

Auch an der sogenannten Liste C wurde seinerzeit gerüttelt: 220 Medikamente, die verschreibungspflichtig sind und von den regionalen Gesundheitsdiensten nicht erstattet werden, sind bereits in Parafarmacien erhältlich. Weil in den OTC-Shops ohnehin immer Apotheker anwesend sein müssen, sollen nun alle Präparate der Liste aus der Apothekenpflicht entlassen werden.

Laut Verbandssprecher geht es um ein Volumen von 3 Milliarden Euro. Besonders prekär: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte erst Ende vergangenen Jahres die Apothekenpflicht für diese Produkte als zulässig bestätigt. Die Entlassung käme nämlich defacto einer Umgehung der Bedarfsplanung gleich, lautete ein Kernargument.

Schon 2012 wollte die Regierung die komplette Liste aus der Apothekenpflicht entlassen. Nicht erstattungsfähig sind mehr als 3700 Präparate zur Behandlung leichter Krankheiten. Rund die Hälfte der Arzneimittel auf der Liste ist verschreibungspflichtig.

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