Ist E-Rezept-Fachdienst massentauglich?

Zahnärzte gegen vorschnellen E-Rezept-Rollout

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Berlin -

Zum 1. Januar 2024 soll das E-Rezept für Ärzt:innen und Zahnärzt:innen verpflichtend sein – so will es zumindest das Bundesgesundheitsministerium. Die Zahnärzt:innen in Schleswig-Holstein erteilen dem Vorhaben eine Absage und fordern: „Kein vorschneller bundesweiter Rollout des E-Rezepts!“ Und auch die Sanktionspolitik des BMG sorgt für Ärger.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) spricht sich gegen einen vorschnellen bundesweiten Rollout des E-Rezeptes aus. „Zuvor müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen sein, und die Anwendung muss störungsfrei funktionieren“, fordert Peter Oleownik, 1. stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV S-H. „Auch die Einlösung in der Apotheke muss für Patientinnen und Patienten problemlos möglich sein.“

Gesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach habe laut KZV S-H bereits zum 1. Juli den Eindruck erweckt, das E-Rezept sei „alltagstauglich“. Konkret gehe es dabei um den dritten Einlöseweg per elektronischer Gesundheitskarte – neben App und Ausdruck. Dass Lauterbach den Ärzt:innen im letzten Jahr in puncto Digitalisierung „Defätismus“ unterstellt hat, weist die KZV S-H zurück. Im Gegenteil – „Die Zahnärzteschaft ist neuen und digitalen Anwendungen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen.“ Aber nur, wenn diese die Versorgung verbessern und keinen Mehraufwand darstellen. Und hier liegt beim E-Rezept der Hase im Pfeffer. Denn es sei bisher „unklar, ob der E-Rezept-Fachdienst tatsächlich massentauglich ist.“ Darum habe die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, in der Gesellschafterversammlung der Gematik gegen einen sofortigen bundesweiten Rollout gestimmt. Die Dentist:innen wollten am stufenweisen Rollout festhalten.

Doch das BMG macht Druck auf die Zahnärzt:innen. Denn der Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz schreibt vor, dass Ärzt:innen und Zahnärzt:innen in der Lage sein müssen, verschreibungspflichtige Arzneimittel digital zu verordnen – ansonsten droht Regress. Und zwar eine pauschale Kürzung der Vergütung um ein Prozent.

Die Sanktionspolitik des BMG sorge seit Jahren für Unmut in der Zahnärzteschaft. „Wir müssen die Schnellschüsse der Politik umsetzen, und wenn das nicht funktioniert, werden wir völlig unangemessen mit Strafzahlungen belegt. Sanktionen sind nicht förderlich für die Akzeptanz der neuen digitalen Anwendungen in der Zahnärzteschaft“, sagt Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der KZVS-H. „Digitale Lösungen sollten durch ihren Benefit für alle Beteiligten überzeugen!“

Außerdem ist der Ärger über die fehlende Information der Patient:innen zum E-Rezept groß. Denn BMG und Kasse hätten es versäumt, die Versicherten zum E-Rezept zu informieren. „Dass die Gematik uns jetzt auch noch ein – kostenpflichtiges! – Informationspaket für unsere Patienten anbietet, zeigt, dass man die Aufklärung auf die Praxen abwälzen will“, kritisiert Diercks. „Diese Aufklärungsarbeit ist aber nicht Aufgabe der Praxen und kann dort auf keinen Fall auch noch geleistet werden!“

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