Praxen müssen sich entscheiden

Probleme mit der Komfortsignatur: Eine MFA berichtet

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Berlin -

Seit Anfang Januar hat sich die Anzahl der ausgestellten E-Rezepte deutlich erhöht. Mehr als jede zweite Verordnung wird mittlerweile digital ausgestellt – somit häufen sich aber auch die Probleme. In den vergangenen Wochen kam es in etlichen Apotheken immer wieder zu Situationen, in denen Patienten und Patientinnen nicht sofort die verschriebenen Arzneimittel in der Apotheke abholen konnten. Inhaber:innen forderten deswegen vermehrt die Arztpraxen auf: „Nutzt die Komfortsignatur!“ Doch dies scheint nicht flächendeckend möglich, wie eine Medizinische Fachangestellte (MFA) berichtet.

Das Problem: „Es ist in der Praxis nicht möglich, die Komfortsignatur und die Signaturliste gleichzeitig zu nutzen“, so die Mitarbeiterin einer Allgemeinarztpraxis. Das bedeutet: „Praxen müssen sich für einen Weg, also eine Signaturform entscheiden.“ Aus der Sprechstunde heraus wäre es mit der Komfortsignatur für die Ärzte am einfachsten. „Allerdings könnten wir Helferinnen in diesem Fall die Rezeptvorbestellungen, die an der Anmeldung etwa am Telefon angenommen werden, nicht mehr vorbereiten.“ Denn es gebe keine Möglichkeit, diese irgendwo zwischenzuspeichern, so die MFA. „Ein Druckauftrag oder eine Liste sind nicht vorgesehen, zumindest bis jetzt.“ Auch von einer Blanko-Signatur habe man in der Praxis noch nichts gehört, so die MFA.

Deswegen bleibe in vielen Praxen nur die Signaturliste: „Es gibt in der Komfortsignatur keine Möglichkeit, das Rezept abzulegen, damit es vom Arzt vor dem Versenden gesehen werden kann“, so die MFA. Deswegen ihr Appell: „Das müsste dringend geändert werden.“ Denn: „Wir würden sehr gerne die Komfortsignatur in unserer Praxis nutzen. Die Stapelsignatur hat auch für die Arztpraxen einige Nachteile“, so die MFA.

Die Sichtung durch den Arzt oder die Ärztin sei notwendig: „Wir haben früher auch keine Rezepte selbst unterschrieben. Das wäre aber bei der Komfortsignatur jedes Mal der Fall“, erklärt sie. „Andersherum würde ein Apotheker ja auch die PKA kein Medikament an den Kunden abgeben lassen“, so die Mitarbeiterin.

Es gebe einige Dinge, die beim E-Rezept besser laufen könnten: „Aber viele wissen auch nicht, was der andere kann und darf. Die Arztpraxen wissen zu wenig über die Möglichkeiten der Apotheke und umgekehrt.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) empfiehlt allen verordnenden Praxen, die Komfortsignatur einzurichten und diese für die direkte Signatur von E-Rezepten zu nutzen, damit Patienten unmittelbar nach dem Besuch in einer Praxis ihre E-Rezepte in der Apotheke einlösen können.

„Die Nutzung der Stapelsignatur eignet sich im Kontext E-Rezept lediglich für vorbestellte Folgeverordnungen, die nach entsprechendem Hinweis des Praxispersonals, wann die E-Rezepte in der Apotheke eingelöst werden können, genutzt werden kann. Die Nutzung der Einzelsignatur wird hingegen nur Praxen empfohlen, in denen nicht viel signiert wird.“

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