GMK-Beschluss

E-Rezept: Heimbewohner:innen nicht benachteiligen

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Berlin -

Am Montag kamen die Gesundheitsminister:innen der Länder zusammen. Unter anderem stand die Einführung des E-Rezeptes auf der Agenda. Weil aber noch längst nicht alles glatt läuft, wurden verschiedene Beschlüsse erlassen.

E-Rezept und elektronische Patientenakte sind wichtige Bausteine bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Daher ist laut Gesundheitsminister:innen umso wichtiger, dass die immer wieder berichteten Startschwierigkeiten bei der Einführung des E-Rezepts rasch behoben werden.

Dabei reiche es nicht, wenn das Bundesgsundheitsministerium (BMG) bei Funktionsschwierigkeiten der Praxissoftware auf die vertraglichen Beziehungen der Ärzt:innen mit den Softwareherstellern verweist. Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sollten verpflichtet werden, rechtzeitig für die Möglichkeiten der TI geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen, sowie deren durchgehend performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, heißt es im GMK-Beschlus. Das BMG wird gebeten, entsprechende rechtliche Regelungen zu prüfen.

Außerdem müssen Bürger:innen besser informiert und frühzeitig informiert werden. Das BMG wird gebeten, eine entsprechende Informationsstrategie auf den Weg zu bringen.

Der GMK-Beschluss sieht zudem mehr Hilfestellungen und Unterstützung für die Leistungserbringer:innen als essenziell an, um die digitale Transformation wie etwa die Einführung des E-Rezepts in der alltäglichen Umsetzung bewältigen zu können.

E-Rezept für PKV

Derzeit fokussiert sich der Rollout des E-Rezeptes auf Muster-16-Rezepte. Mit Blick auf die Private Krankenversicherung (PKV) sollte das E-Rezept möglichst zeitnah auch für Privatversicherte eingeführt werden, um einen Gleichlauf sowohl in Praxen und Apotheken als auch für alle Versicherten zu gewährleisten, so die Gesundheitsminiter:innen. Dafür müssten für die PKV dieselben rechtlichen und technischen Voraussetzungen wie für die gesetzliche Krankenversicherung durch den Bund gewährleistet werden. „Der Bund hat bei der bisherigen Umsetzung die Privaten Krankenkassen nur unzureichend berücksichtigt. Das führt u. a. dazu, dass die Privaten Krankenkassen nun aufwendig und nachträglich die Versicherten anschreiben müssen, um ein E-Rezept zu ermöglichen.“ Auch in diesem Punkt wird das BMG aufgefordert, schnellstmöglich entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen.

Heimbewohner:innen nicht benachteiligen

Die Gesundheitsminister:innen der Länder haben auch die Herausforderungen bei der Versorgung von Heimbewohner:innen im Blick. Auch hier bedarf es einer Verbesserung der Verfahrensabläufe in Form eines von der Gematik standardisierten und praktikablen Übermittlungsweges von E-Rezepten in die Apotheken. Dies sei notwendig, um eine Benachteiligung dieser Patientengruppe, Zeitverzug bei der Versorgung und unnötige Aufwände bei den versorgenden Apotheken zu vermeiden.

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