Austausch erforderlich

Gematik: Apotheken sollen Zertifikate überprüfen

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Berlin -

Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) brauchen die Apotheken sowohl einen Konnektor als auch ein Kartenterminal und die SMC-B (Security ModuleCard – Betriebsstätte). Alle drei Komponenten eint die Eigenschaft, dass sie eine begrenzte Laufzeit von fünf Jahren haben und danach ersetzt werden müssen. Die Apotheken sollen daher die Laufzeiten überprüfen.

„Ab Oktober 2023 werden die in den Konnektoren der Hersteller RISE – Research Industrial Systems Engineering – und Secunet Security Networks AG genutzten Zertifikate sukzessive das Ende ihrer Gültigkeit erreichen. Die hier genutzten Zertifikatskarten können nicht einfach ersetzt werden“, informiert die Gematik.

Damit alle Leistungserbringer weiterhin unterbrechungsfrei auf die TI zugreifen können, sei es deshalb erforderlich, rechtzeitig vor Zertifikatsablauf zu prüfen, ob Handlungsbedarf bestehe. Die Apotheken sollen also jede Zugangskomponente dahingehend kontrollieren, ob sie von einem Zertifikatsablauf betroffen sind. Entsprechende Anleitungen stellt die Gematik zur Verfügung.

Austausch bisher einzige Option

Läuft das Konnektorzertifikat ab, besteht bislang nur die Möglichkeit eines Konnektortausches. Dabei wird ein neuer Konnektor mit einer Gültigkeit von fünf Jahren installiert. Die geplante Option der Laufzeitverlängerung der im Konnektor eingebauten Zertifikatskarte wird laut Gematik voraussichtlich im Herbst 2023 zur Verfügung stehen. „Diese Verlängerung kann automatisiert und im Hintergrund ablaufen“, heißt es.

Zum Ende des Jahres 2023 werde es zudem die Möglichkeit geben, „ganz auf den vor Ort stehenden Konnektor zu verzichten“, so die Gematik. Das soll durch eine Anbieterlösung in einem gesicherten Rechenzentrum gesichert werden. „Ähnliche Lösungen gibt es bereits am Markt als sogenannte ‚TI-as-a-Service‘-Angebote. Die neue, mit dem TI-Gateway konzipierte Lösung hat den Vorteil, dass sie von der Gematik geprüft und zugelassen ist. Zudem ist die sicherheitstechnische Verantwortung dem Rechenzentrum aufgegeben und obliegt nicht mehr dem Leistungserbringer vor Ort“, so die Gematik weiter.

Gleiches gilt für SMC-B und Kartenterminals

Allerdings verliert auch das Schlüsselmaterial der eHealth-Kartenterminals (eHKT) nach maximal fünf Jahren seine Gültigkeit. Das Schlüsselmaterial ist dabei auf einer gerätespezifischen Karte, der gSMC-KT, gespeichert, die dann ausgetauscht werden muss, damit das Kartenterminal weiterhin genutzt werden kann.

Neben den Konnektoren und dem Schlüsselmaterial der eHealth-Kartenterminals haben auch die Institutionskarten SMC-B eine begrenzte Laufzeit: Fünf Jahre ohne die Option einer Zertifikatsverlängerung, also muss auch diese am besten schon vor Ablauf durch eine neue ersetzt werden. „Seit dem 3. April 2023 muss für die Beantragung einer neuen Institutionskarte SMC-B auch ein sicheres Identifikationsverfahren, zum Beispiel Postident oder das Ident mit der Online-Ausweisfunktion, durchlaufen werden“, informiert die Gematik.

„Laufen eine oder mehrere Komponenten bei Ihnen in diesem Jahr ab, kontaktieren Sie am besten sofort ihren technischen Dienstleister“, rät die Gematik. Denn sollte eine Komponente nicht mehr funktionsfähig sein, ist die Verbindung mit der TI nicht mehr möglich – also auch die Übermittlung von KIM-Nachrichten, elektronische Signaturen oder das Auslesen der E-Rezepte per eGK, das nun im Juli anlaufen soll.

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