Apotheken „dürfen“ nacharbeiten

E-Rezept: Wenn der Arzt noch nicht signiert hat

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Berlin -

Das E-Rezept soll die Arbeit in Praxen und Apotheken erleichtern, doch Apotheker Dr. Michael Friedrich hat eine weitere Stolperstelle entdeckt. Es geht um die fehlende Unterschrift des Arztes, die zu Mehraufwand in den Apotheken führen könnte.

Normalerweise muss man als Patientin oder Patient nach der Untersuchung noch kurz auf sein Rezept warten, das die Sprechstundenhilfe ausdruckt, unterschreiben lässt und dann aushändigt. Beim E-Rezept haben die Ärzt:innen aber drei Möglichkeiten, digital zu unterschreiben: Einzel- und Komfort- sowie Stapelsignatur. Bei letzterer Alternative können mehrere Dokumente auf einmal bei eingestecktem elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und PIN-Eingabe unterschrieben werden.

Laut Abda kann es deswegen unter Umständen zu Verzögerungen kommen: „Wenn Patienten nach dem Arztbesuch zur Einlösung ihrer E-Rezepte direkt in die nahegelegene Apotheke gehen, kann es vorkommen, dass die E-Rezepte auf dem Fachdienst noch nicht bereitstehen“, heißt es in einem aktuellen Newsletter. Grund dafür könne sein, dass die Ärztin oder der Arzt das Rezept nicht sofort signiere, sondern in der Praxis eine Stapelsignatur durchführe. Erst dann würden die Rezepte über den Fachdienst bereitstehen.

Damit der Kunde sein verschriebenes Arzneimittel aber trotzdem möglichst zeitnah bekommen kann und nicht unverrichteter Dinge wieder weiterziehen muss, hat die Abda einen Lösungsvorschlag: „Eine mögliche Abhilfe besteht dann, wenn der Patient bereit ist, seine eGK in der Apotheke zu lassen, sodass die E-Rezepte später dort abgerufen und die eGK zusammen mit den Medikamenten per Botendienst nach Hause gebracht wird.“ So sei der Ablauf möglichst reibungslos zu gestalten.

Friedrich hat sich darüber bei seinem Verband in Mecklenburg-Vorpommern beschwert. Es könne nicht sein, dass Patient:innen ohne fertiges Rezept die Praxis verlassen. „Vorne rum protestieren wir und hinten geht es weiter wie bisher. Immer schön schwach bezahlte Leistungen für uns und maximale Freiheiten für die Ärzte.“ Er kann nicht nachvollziehen, warum den Ärzt:innen dieses Vorrecht eingeräumt wird, während es für die Apotheken einen unbezahlten Mehraufwand bedeutet. „Ist das wirklich Ihr Ernst“, fragt er Verband und Abda.

„Für die Götter in Weiß wird alles schick gemacht, so dass die MFA vor Feierabend noch schnell den Pincode eingibt und stapelsigniert und wir dürfen dann den Leuten das auf eigene Kosten hinterherkarren?“, beschwert sich Friedrich fassungslos.

Wie oft es tatsächlich zu Stapelsignaturen kommen wird und eine Nacharbeit der Apotheke erforderlich ist, wird sich erst nach der verpflichtenden Einführung im kommenden Jahr zeigen. Noch ist schwer absehbar, wie oft dieser Fall auftreten wird.

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