Kein vollständiger Impfschutz

Gerichtsbeschluss: Eine Impfung J&J reicht nicht

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Berlin -

Wer einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (J&J) geimpft wurde, hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte.

Das hat das Gericht in einem Eilverfahren am 11. Februar entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Antrag sei bereits unzulässig. Ein Ehepaar hatte sich an das Verwaltungsgericht gewandt. Zur Sache führten die Richter in Schleswig aus, dass zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungssystematik bestünden. Beispielsweise sei fraglich, ob die Regelung des vollständigen Impfstatus eines formellen Gesetzes bedurft hätte.

Problematisch sei auch die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Voraussetzungen für einen vollständigen Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Einmaliges Impfschema seit Januar ungültig

Seit dem 15. Januar gelten für Corona-Impfnachweise einheitliche Kriterien. Dabei hielten auch die Änderungen beim Vektorimpfstoff von Janssen Einzug. Ein vollständiger Impfschutz nach § 2 Nummer 3 SchAusnahmV und § 2 Nummer 10 CoronaEinreiseV liegt dann vor, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Aktuell kann mit den vier in der EU zugelassenen Impfstoffen Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden. Anders als in der ursprünglichen Zulassung angegeben, wird eine Grundimmunisierung mit dem Covid-19 Vaccine Janssen nur noch bei doppelter Impfung als vollständig anerkannt. Das einmalige Impfschema ist damit als Impfnachweis obsolet. Das homologe Impfschema mit einer doppelten Impfung Vektorimpfstoff wird seitens der Stiko nicht empfohlen. Hier raten die Experten für die zweite Impfung zu einem der zugelassenen mRNA-Impfstoffe. Bei den heterologen Impfschemen werden alle gängigen Kombinationen anerkannt.

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