Keine Impfpflicht für die Belegschaft

Charité: 2G für Besucher, aber nicht für Mitarbeiter

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Berlin -

Die Belegung der Intensivstationen ist bundesweit wieder ein Thema. Auch an der Berliner Charité wirken sich die stark steigenden Inzidenzen auf die Bettenauslastung aus. In der Konsequenz besteht für alle Besucher:innen und Begleitpersonen ab sofort die 2G-Regel. Diese Vorgabe gelte auch für Eltern minderjähriger Kinder, teilt die Charité mit.

In vielen Kliniken ist Schluss mit gelockerten Besucherregeln. So auch in der Charité. Das Krankenhaus reduziert den Klinikbetrieb auf den Normal- und Intensivstationen bis auf Weiteres. Notfälle und die Behandlung von Tumorpatient:innen seien von diesen Einschränkungen ausgenommen.

Auch für Begleitpersonen gilt 2G

Patient:innen dürfen seit dem 12. November nur noch einmal täglich von einer Person für eine Stunde Besuch bekommen. Diese Person muss zwingend geimpft oder genesen sein. „In der aktuellen Pandemielage mit einer steigenden Zahl an Neuinfektionen und 120 an Covid-19 Erkrankten, die in der Charité behandelt werden, muss jede Maßnahme ergriffen werden, um zu verhindern das Infektionen in die Kliniken getragen werden“, erläuter ein Sprecher. „Daher gilt für alle Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen die 2G-Regel.“

Diese Regelung gilt auch für Begleitpersonen von minderjährigen Kindern, die für ambulante Untersuchungen in das Klinikum kommen. Eine Impfpflicht besteht hausintern dagegen nicht. „Aber rund 85 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité sind bereits geimpft.“ Bislang werden vor allem die Angestellten und Studierenden geimpft. Eine Impfung von Patient:innen erfolgt nicht.

Wichtig: Die letzte Impfung darf nicht länger als sechs Monate her sein. Zusätzlich müssen alle Besucher:innen und Begleitpersonen eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen.

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