Apothekenreform

Länder fordern 9,50 Euro und Streichung der Vertretung

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Berlin -

Nach der Beratung im Gesundheitsausschuss am 14. Januar wurden insgesamt 39 Empfehlungen für die erste Beratung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Bundesrat am 30. Januar vorgelegt, die den Regierungsentwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten kritisieren und Nachbesserungen fordern. Der Gesundheitsausschuss der Länder fordert dabei unter anderem, die Erhöhung des Apothekenfixums auf 9,50 Euro – wie im Koalitionsvertrag versprochen – umzusetzen und die PTA-Vertretung zu streichen. Außerdem bringen die Länder einen Grundkostenzuschlag ins Spiel.

Am vergangenen Mittwoch haben sich die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrates zum ersten Mal mit dem ApoVWG beschäftigt. Die Beschlussempfehlung liegt mittlerweile vor – und spiegelt die sich bereits im November abzeichnende Kritik wider.

Fixum auf 9,50 Euro

Im Koalitionsvertrag heißt es klar: „Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro.“ Dass diese Forderung es nicht in den Entwurf geschafft hat, stößt nicht nur in der Apothekerschaft auf Kritik. Auch die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrates erinnern die Bundesregierung in ihrer aktuellen Beschlussempfehlung daran: „Der Bundesrat bittet das Bundesministerium für Gesundheit, im Zuge der Erstellung der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen, die sich noch im Status eines Referentenentwurfs befindet, die Arzneimittelpreisverordnung dahingehend zu ändern, dass das Apothekenpackungsfixum von derzeit auf 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird. Dies entspricht dem zwischen den Parteien CDU, CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag.“

Die Ausrede, dass die Kassenfinanzen eine Erhöhung nicht zuließen, lassen die Politiker nicht gelten. „Dass nunmehr die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Anlass genommen wird, den Koalitionsvertrag nicht umzusetzen, ist nicht nachvollziehbar. Die Finanzlage der GKV hat sich seit der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages durch die die Bundesregierung tragenden Parteien nicht substanziell verändert. Alle Parameter waren zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt“, so die Begründung.

Der Koalitionsvertrag sei in Kenntnis dieser Umstände geschlossen worden, nun sei das Beschlossene auch entsprechend umzusetzen – und zwar zeitig. Denn der Ausschuss weist klar darauf hin, dass wenn die eingesetzte „FinanzKommission Gesundheit“ erst bis März erste Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze zur GKV vorschlägt, nicht mit einer Erhöhung der Apothekenvergütung vor 2027 zu rechnen ist. Das Fixum, das eigentlich zum Ausgleich der fixen Betriebskosten einer Apotheke eingeführt worden sei, sei seit 2004 nur marginal erhöht worden, im Jahr 2013 um lediglich 25 Cent. Daraus resultiere eine sinkende Apothekendichte, die mittlerweile deutlich unter dem EU-Durchschnitt liege.

Dringlichkeit sei hier auch geboten, da die Erhöhungen des Mindestlohns die Personalkosten in den Apotheken ansteigen lassen. „Das werden sich viele Apotheken nicht mehr leisten können und für immer schließen.“ Die Vergütung der Apotheken sei seit mehr als zehn Jahren durch die Inflation entwertet und die Apotheken von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abgekoppelt. Steigende Kosten, insbesondere Lohnsteigerungen in den Apotheken und die zuletzt stark angestiegenen Energiekosten, blieben unberücksichtigt – während andere wichtige Versorgungsinstanzen, wie beispielsweise Arztpraxen und Krankenhäuser, Extra-Zahlungen dafür erhalten würden. Zwischen den Jahren 2013 und 2024 seien die Gesamtbetriebskosten einer durchschnittlichen Apotheke um mehr als 60 Prozent angestiegen.

Auch scheinbare Umsatzsteigerungen lässt der Ausschuss nicht gelten: Zwar habe sich der Umsatz der öffentlichen Apotheken in Deutschland seit dem Jahr 2004 parallel zu den Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls um mehr als 100 Prozent erhöht, von 32,01 Milliarden Euro auf 70,40 Milliarden Euro, das Honorar der Apotheken sei allerdings nicht umsatzbezogen, sondern packungsbezogen. „Damit sind die Apotheken von der allgemeinwirtschaftlichen Entwicklung im Sinne der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschnitten.“

Dass sich die Zahl der in diesem Zeitraum zu Lasten der GKV verordneten und abgegebenen Packungen von circa 630 Millionen auf circa 750 Millionen Packungen erhöht habe, wirke zwar umsatzsteigernd, aber nicht gleichermaßen ertragssteigernd, erklärt der Ausschuss.

Steigerung der GKV-Ausgaben um 0,26 Prozent

Die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken hätten neben dem Rückgang der Apothekenzahl auch dazu geführt, dass immer weniger junge Menschen bereit seien, sich selbständig zu machen. „Folge ist eine dramatische Altersstruktur im Bereich der Inhaber von öffentlichen Apotheken. Um den Versorgungsauftrag – insbesondere in Krisenzeiten – auch zukünftig gewährleisten zu können, muss die für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhaltene Vergütung auskömmlich sein“, begründet der Ausschuss.

Die Erhöhung des Festzuschlages von 8,35 Euro netto auf 9,50 Euro netto entspreche einer Erhöhung um circa 14 Prozent und würde zu einer Mehrbelastung der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von circa 863 Millionen Euro führen. „Bei angenommenen ca. 327 Milliarden Euro Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung in 2025 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von ca. 0,26 Prozent“, rechnet der Ausschuss vor. Im Gegenzug müsse dies aber dazu führen, dass eine wirtschaftlich angemessene Vergütung für Apotheken gewährt wird und dem Fachkräftemangel über faire Gehälter begegnet werden kann, sodass Apotheken flächendeckend die Versorgung einer immer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen können und alle Apothekenbetriebsstätten in die Lage versetzt werden, eine verantwortliche Rolle in der Primärversorgung zu übernehmen.

Grundkostenzuschlag prüfen

Unabhängig von der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Fixumserhöhung schlägt der Ausschuss vor, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und der geplanten Apothekenreformvorhaben – wie der neuen Verordnung – die Einführung eines Grundkostenzuschlags zu prüfen. Dieser könnte zum Beispiel aus einem Fonds, analog dem Nacht- und Notdienstfonds, als erhöhter Zuschlag für die ersten 20.000 Abgaben von Rx-Arzneimitteln pro öffentlicher Vor-Ort-Apotheke und Jahr ausgestaltet sein.

Neben der Anhebung der Sonderentgelte, um Leistungen zu stärken, die ausschließlich in Vor-Ort-Apotheken erbracht werden, würde insbesondere die Auszahlung eines Grundkostenzuschlags zudem Apotheken mit geringerer Abgabemenge von Rx-Arzneimitteln gegenüber Apotheken mit großem Abgabevolumen verschreibungspflichtiger Arzneimittel überproportional profitieren lassen und bei der Erfüllung des Versorgungsauftrags entlasten. „Die unabdingbare Gleichpreisigkeit der in Apotheken abgegebenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel bliebe unberührt“, heißt es in dem Papier.

PTA-Vertretung streichen

Von der von einigen Gesundheitsministerinnen und -ministern bereits scharf kritisierten PTA-Vertretung nimmt der Ausschuss klar Abstand: „Die Regelung zur praktischen Erprobung einer befristeten Vertretung eines Apothekenleiters durch eine pharmazeutisch-technische Assistentin oder einen pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), nach der diese oder dieser die Leitung einer Apotheke zeitweise übernehmen kann, ist abzulehnen.“

Die neuen Vorgaben an PTA seien größtenteils unspezifisch und ihrer Gesamtheit derart komplex gestaltet, dass davon auszugehen sei, dass die Regelung von den Apothekenbetreibern nur begrenzt genutzt würde. Für die Einzelgenehmigungen der zuständigen Landesbehörden könne zudem eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Ressourcen der Länder entstehen, warnt der Ausschuss.

„Der Gesetzgeber stellt die Leitung von Apotheken aus gutem Grund unter den Vorbehalt einer universitären wissenschaftlichen Ausbildung, denn der Versorgungsauftrag der Apotheken besteht in Friedens- und Kriegszeiten, bei Katastrophenlagen, bei Epidemien und bei Versorgungsengpässen“, begründet der Ausschuss. Auch die vorübergehende Leitung einer Apotheke durch PTA schränke diesen Versorgungsauftrag und damit das Leistungsspektrum von Apotheken in ländlichen Regionen auf Kosten der Patientinnen und Patienten ein, da die hohe Qualität der Arzneimittelabgabe ohne das Vorhandensein von approbiertem Personal nicht gleichermaßen gewährleistet werden könne. „Es wird eine zu große Diskrepanz zwischen der Ausbildung des betroffenen Personenkreises und der wahrzunehmenden Aufgaben gesehen. Folglich kann ein Abrücken von dieser Position dazu führen, dass die Apotheke zu einer bloßen Arzneimittelabgabestelle ohne heilberuflichen Anspruch wird.“

PTA Vertretung löst Probleme nicht

Außerdem würde die vorgelegte Änderung die eigentlichen Herausforderungen im Apothekenwesen ohnehin nicht lösen. Vielmehr leitet sie einen Prozess ein, der „das Berufsbild des Apothekers in seiner Apotheke schädigen und in der Folge zu einer Infragestellung des apothekenrechtlichen Fremdbesitzverbotes führen könnte“. Das könnte sich auch nachteilig auf die Attraktivität des Berufes auswirken und so den Fachkräftemangel in diesem Sektor weiter verstärken.

Die geplanten Änderungen stellten einen Eingriff in die bewährte Struktur der inhabergeführten Apotheke unter persönlicher Leitung eines Apothekers oder einer Apothekerin dar, die sich deutlich nachteilig auf die Arzneimittelsicherheit und Qualität der pharmazeutischen Beratung auswirken würden.

„Wenngleich es sich bei PTA um qualifizierte pharmazeutische Fachkräfte handelt und die Vertretung nur zeitlich begrenzt und unter engen Voraussetzungen erfolgen soll, wird diese Maßnahme als ungeeignet erachtet, die dauerhafte Anwesenheit einer Apothekerin oder eines Apothekers zu ersetzen, da die Berufsausbildung der PTA keinen adäquaten Ersatz für die komplexe akademische Ausbildung einer approbierten Apothekerin oder eines Apothekers darstellt.“

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