Abspracheverbot gelockert

Heimversorgung: Ärzte sollen Rezepte zuweisen

, Uhr
Berlin -

Ärztinnen und Ärzte sollen Rezepte für Pflegeheime direkt an die liefernde Apotheke schicken können. Das sieht der Regierungsentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rechnet mit Mehrbelastung in den Praxen, aber Erleichertungen in Heimen und Apotheken.

Das ApoVWG sieht eine Änderung in § 12a Apothekengesetz (ApoG) vor. Demnach sollen Absprachen zwischen Apotheken und Ärzt:innen ermöglicht werden, dass bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 Verschreibungen für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner von den Ärzt:innen gesammelt und unmittelbar an die Apotheke übermittelt werden dürfen. Das gilt auch für E-Rezepte oder elektronische Zugangsdaten zu E-Rezepten. Voraussetzung ist ein Versorgungsvertrag zwischen Heim und Apotheke über die Versorgung mit Arzneimitteln oder apothekenpflichtigen Medizinprodukten. Damit wird das Zuweisungsverbot an dieser Stelle ausgehebelt.

Die Absprache zwischen der heimversorgenden Apotheke und den Ärzt:innen bezieht sich auf das Sammeln und Weiterleiten von Verschreibungen einschließlich E-Rezepten, mit denen Arzneimittel und Medizinprodukte für die Heimbewohner:innen verschrieben werden. Sie kann nur für diejenigen Bewohner:innen gelten, die einer Versorgung über die heimversorgende Apotheke zugestimmt haben. Mit der Regelung sollen Aufwände in den Pflegeheimen durch eine bisher benötigte Weiterleitung der Verschreibungen an die Apotheke reduziert werden.

Die Direktzuweisung von Rezepten durch Arztpraxen an Apotheken ist nicht erlaubt. Grundlagen sind § 11 Absatz 1 ApoG und § 31 Absatz 2 Musterberufsverordnung für Ärzte (MBO). Darüber hinaus gilt § 24 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) – kein Einrichten einer Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis. Mit der geplanten Änderung werde durch bestehende Heimversorgungsverträge die freie Apothekenwahl der Bewohner:innen des versorgten Heimes nicht eingeschränkt, so das BMG.

Übergangslösung bis zur Heim-Anbindung

Mit der Regelung sollten Aufwände in den Pflegeheimen durch eine bisher benötigte Übermittlung der Verschreibungen an die heimversorgende Apotheke reduziert werden, heißt es zur Begründung. Dabei sollte jedoch durch technische Unterstützung sichergestellt werden, dass das Pflegeheim über die Verschreibung des Rezepts informiert werde, sofern die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner dem nicht aktiv widerspreche. Die Regelung dient laut BMG als Übergangslösung bis zur Anbindung der Pflegeheime an den Fachdienst zum 1. Januar 2029.

Davon ausgehend, dass die Übermittlung eine halbe Minute dauert, nimmt das BMG zusätzliche Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro an. Dem stünden Einsparungen bei den Pflegeheimen in Höhe von 5 Millionen Euro gegenüber, da die Pflegeheime die Verschreibungen nicht mehr selbst abholen und in die heimversorgende Apotheke bringen müssten. Im Saldo entstehe eine Mehrbelastung von 4,7 Millionen Euro.

Eine Einreichung von Rezepten sei durch Arbeitskräfte mit niedrigem Lohnniveau möglich, das BMG rechnet mit 27 Euro pro Stunde. Laut Deutschlandatlas seien Apotheken durchschnittlich in sieben Minuten Fahrzeit erreichbar. Von den etwa 16.500 stationären Pflegeeinrichtungen seien etwa 11.250 vertragsberechtigte Einrichtungen zur vollstationären Dauerpflege. Von diesen dürften geschätzt 90 Prozent einen Versorgungsvertrag mit einer Apotheke abgeschlossen haben, also 10.125 Pflegeheime. „Bei einer geschätzten Abholung von Rezepten in Arztpraxen drei Mal pro Woche ergeben sich jährliche Einsparungen von -4.975.425 Euro (Rechnung: 27 Euro x 7 Minuten x 3 Tage x 52 Wochen x 10 125 Pflegeheime = 4.975.425 Euro)“, so das BMG.

Mehr Aufwand in den Arztpraxen

Im Gegenzug werde durch eine Übermittlung von Rezepten – insbesondere E-Rezepten über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) – bei Arztpraxen zusätzlicher Aufwand von einer halben Minute durch die Prüfung des Vorliegens eines Versorgungsvertrags für die Heimbewohnerin oder den Heimbewohner und die elektronische Versendung an die heimversorgende Apotheke verursacht. Ausgegangen wird hier von einem mittleren Lohnniveau, also beispielweise Erledigung durch unterstützendes Personal der Arztpraxis.

Von den etwa 880.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern in Deutschland dürften sich etwa 90 Prozent – also 792.000 Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner – Versorgungsverträgen zwischen Pflegeheim und heimversorgender Apotheke angeschlossen haben. Bei durchschnittlich etwa neun Arzneimitteln pro Quartal sei unter der Annahme einer zumeist dauerhaften Verschreibung 36 Arzneimittel pro Jahr auszugehen.

Bei E-Rezepten entspreche dies 36 Verschreibungen, die von Arztpraxen über einen sicheren Weg in der TI an die Apotheke verschickt werden müssten (KIM). „Pro Rezeptversendung, die von Angestellten der Arztpraxis mit mittlerem Lohnniveau (WZ: M 40,90 Euro/Stunde) durchgeführt werden kann, wird ein Zeitaufwand von 0,5 Minuten angenommen. Daraus ergeben sich jährliche Kosten von 8.834.400 Euro (Rechnung: 792.000 x 36 Verschreibungen x 40,90 Euro/Stunde / 120 Minuten = 9.717.814 Euro).“

Guter Journalismus ist unbezahlbar.
Jetzt bei APOTHEKE ADHOC plus anmelden, für 0 Euro.
Melden Sie sich kostenfrei an und
lesen Sie weiter.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
„Rezepte gibt’s beim Arzt“
KBV: Kampagne gegen Apothekenreform
PhiP-Impfung unter Aufsicht
Studenten: PTA sollten lieber studieren
Fehlende Finanzierungsbasis
Hubmann: Apothekenreform auf Sand gebaut