Spielt das BMG auf Zeit?

Apothekenreform: Verordnung nicht im Kabinett

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Berlin -

Eigentlich sollte die Apothekenreform in einem Rutsch verabschiedet werden. Doch während das Apothekenversorgung-Verbesserungsgesetz (ApoVWG) demnächst in den Bundestag kommt, lässt der Verordnungsteil weiter auf sich warten. In der Branche wächst die Sorge, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die für die Apotheken wichtigeren Maßnahmen auf die lange Bank schieben könnte.

Schon der Referentenentwurf bestand aus zwei Teilen – dem ApoVWG, mit dem vor allem das Sozialgesetzbuch (SGB V) und das Apothekengesetz (ApoG) geändert werden sollen, sowie einer Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Wurde zunächst die Hoffnung geweckt, dass insbesondere das Thema Honorar auf diese Weise ohne parlamentarisches Verfahren und damit schneller geregelt werden könnte, sieht es mittlerweile genau andersherum aus: Während das ApoVWG schon in den Bundestag geht, gibt es für den Verordnungsteil noch nicht einmal einen Kabinettstermin. Zwar hatte das BMG den Entwurf parallel zum Kabinettsbeschluss des ApoVWG vorgelegt, aber auf der vorläufigen Kabinettzeitplanung für Februar ist dieses Vorhaben jedenfalls noch nicht zu finden.

Das ist umso ärgerlicher, als das ApoVWG mittlerweile zu einem ziemlich aufgeweichten Kompromiss zusammengeschrumpft ist, während mit der Verordnung noch einige wichtige Themen angegangen werden sollen. Dazu gehört beispielsweise die Zulassung von Rx-Skonti, die Einführung der Verhandlungslösung und die Erhöhung der Notdienstpauschale, aber auch Lockerungen bei Öffnungszeiten, Ausstattung.

Hinter vorgehaltener Hand wird bereits der Verdacht geäußert, dass erst das ApoVWG durchgewunken werden soll, um Änderungsanträge der Abgeordneten etwa zum Thema Honorar mit Verweis auf die geplante Verordnung verhindern zu können. Da diese nicht durch den Bundestag muss, hätte das BMG hier viel mehr Freiräume, Dinge aufzunehmen oder wegzulassen.

Im ApoVWG sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen:

  • Begrenzungen bei Nullretaxationen
  • erleichterte Austauschmöglichkeiten
  • geteilte Filialleitung
  • Zuschuss für Teilnotdienste
  • Lockerungen für Zweigapotheken
  • PTA-Vertretung auf dem Land zur Erprobung
  • Stärkung der paritätischen Stelle
  • Berechnung von Stoffen in Fertigarzneimitteln
  • BtM im Kommissionierer
  • Prävention, Tests und Impfungen in Apotheken
  • neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
  • Rx-Abgabe ohne Rezept (Chroniker/Akutmedikation)

Die Abda hatte zwar zuletzt anerkannt, dass es „deutliche Verbesserungen“ gegeben habe, viele Maßnahmen aber weiter kritisch gesehen. Insbesondere die dringend erforderliche Honoraranpassung wurde vermisst. Der Großhandelsverband Phagro hatte offen moniert, dass anders als versprochen nun doch Gesetz und Verordnung getrennt voneinander auf den Weg gebracht werden.

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