Substitutionsverbot

Aut-idem-Liste versenkt Rabattverträge

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Berlin -

Mit der Einigung zur Aut-idem-Liste haben der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) erstmals ein generelles Substitutionsverbot für Generika beschlossen. Bislang stehen zwar nur zwei Wirkstoffe auf der Liste, weitere sollen aber bald folgen. Das hat auch Folgen für die Rabattverträge der Kassen: Sie werden von der Liste ausgestochen. Mit Regressen seitens der Rabattpartner rechnet man im Kassenlager aber nicht.

Laut dem Schiedsspruch gilt das Austauschverbot zunächst für das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepeliptikum Phenytoin. Ab April dürfen diese Wirkstoffe in der Apotheke nicht mehr substituiert werden.

Laufende Rabattverträge zu Ciclosporin haben DAK, KKH und Deutsche BKK. Laut einer KKH-Sprecherin müssen zunächst keine weiteren Regelungen mit den Rabattpartnern getroffen werden. „Wir gehen davon aus, dass der Schiedsspruch von allen anerkannt wird. Nach mehreren erfolglosen Verhandlungen hat man mit dem Schiedsspruch einen ersten Lösungsansatz gefunden, der für alle akzeptabel sein sollte.“

Eine Sprecherin der Deutschen BKK meinte, dass Substitutionsverbot sei kein Rabattvertragsverbot: „Sollte das rabattierte Medikament verordnet werden, wird der Rabatt ganz normal wirksam.“ Für weitere Absprachen mit den Herstellern sieht man auch hier keine Notwendigkeit. Die neue Regelung sei für beide Seiten bindend, so die Sprecherin.

Insgesamt sieht man die Aut-idem-Liste bei der Deutschen BKK aber kritisch. Immerhin gebe schon heute auf jeder Ebene Interventionsmöglichkeiten, so Apothekerin Dr. Anja Braem, die bei der Kasse den Bereich Arzneimittel verantwortet. „Der Arzt kann 'aut idem' ankreuzen, der Apotheker pharmazeutische Bedenken anmelden, der Patient sein Wunscharzneimittel wählen“, so Braem. Ein absolutes Substitutionsverbot habe auch Nachteile – etwa im Nacht- und Notdienst.

DAV und GKV-Spitzenverband sind sich jedenfalls einig, dass die Aut-idem-Liste jeden Rabattvertrag aushebelt: „Bestehen eines Rabattvertrages ist für Entscheidung über Aufnahme auf Liste irrelevant“, heißt es bei der ABDA. Auch ein GKV-Sprecher bestätigte den Vorrang der Liste.

In der Praxis muss dies aber auch in der Apotheke angezeigt werden. Das ist wiederum Sache der ABDATA und der Softwarehäuser. Aus diesem Grund habe man sich auf einen Start zum 1. April geeinigt, so der ABDA-Sprecher.

Beide Seiten werden als nächstes ihren Gutachter benennen, der mögliche neue Wirkstoffe für die Liste prüfen soll. Der DAV hatte im April eine Liste mit 20 Wirkstoffen vorgelegt. In die Prüfung sollen ausschließlich Wirkstoffe, bei denen schon ein generischer Wettbewerb existiert. Die im Schiedsverfahren festgelegten Kriterien zur Prüfung werden von den Verhandlungspartnern allerdings derzeit nicht bekannt gegeben.

Die Kassen dürften gespannt auf die Fortschreibung der Liste sein. Denn sofern Rabattverträge davon betroffen sind, gehen Einsparungen verloren. Bei der Techniker Krankenkasse will man zunächst abwarten: Eine „prophylaktische Prüfung“ anderer Wirkstoffe, die noch auf die Liste kommen könnten, gebe es nicht, sagte ein Sprecher. Zu Ciclosporin und Phenytoin hat die Kasse keine Verträge geschlossen.

Für die Barmer GEK gilt dasselbe. Die beiden bisherigen Wirkstoffe seien nicht unter Vertrag, heißt es. „Eine weitergehende Bewertung wird erst möglich sein, wenn wir den Kriterienkatalog bewertet haben“, so ein Sprecher.

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