Ein Inhaber wurde von der AOK retaxiert. „Der Wert betrug 7 Cent“, ärgert er sich. „So etwas sollte verboten werden“, fordert er. Denn: Papier und Tinte seien mehr wert als die Retaxation an sich. Wenn Geld gespart werden könne, dann genau in solchen Fällen.
Murat Baskur, Inhaber der Apotheke im Seerheincenter in Konstanz, wurde von der AOK retaxiert. Das Problem: „Es sind genau 7 Cent, die mir abgezogen wurden für ein Arzneimittel, das 390,42 Euro kostet.“ Baskur bekommt nun stattdessen 390,35 Euro erstattet. „Das dafür verwendete Papier und die Tinte sind sicher mehr wert“, ärgert er sich.
Wolle man Geld sparen und die Bürokratie abbauen, müsse man genau bei solchen Sachen anfangen, sagt er. Mehr noch: „Sowas gehört einfach verboten!“ Er schlägt vor: „Wie wäre es mit einer sehr unbürokratischen Regelung, wie beispielsweise Retaxationen unter zehn Euro zu verbieten?“ Dies sei ein simple Regelung. „Man darf nicht vergessen, dass sind unnötige Kosten zu Lasten der Versichertengelder“, so Baskur.
Solche Fälle kommen immer wieder vor. Im Sommer war eine Abrechnung der Kreuz-Apotheke in Niedenstein um 1 Cent gekürzt worden. Inhaber Matthias von Bredow hatte eine Patientin mit einem Hilfsmittel versorgt, das bei der Preisbildung falsch gerundet wurde. Die BIG direkt gesund hatte im vergangenen Jahr der Apotheke im Ärztehaus in Eppelheim eine Retax über 4 Cent geschickt.
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Nullretaxationen aus formalen Gründen verboten werden sollen – wenn keine konkrete Gefährdung der Arzneimittelsicherheit gegeben ist und die Leistungspflicht der Kasse gegenüber dem Versicherten grundsätzlich erfüllt wurde. Die GKV trägt dabei die Kosten des Arzneimittels, auf das Apothekenhonorar hat die Apotheke in diesen Fällen keinen Anspruch.
Enthalten ist auch der Bürokratieabbau: „Unser Gesundheitssystem lebt von hochqualifizierten Fachkräften, die täglich Verantwortung für Menschen tragen. Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen massiv, etablieren eine Vertrauenskultur und stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen.“
Für die Praxen soll außerdem explizit eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung eingeführt werden. „Entsprechende Regelungen werden wir auch für andere Leistungserbringerinnen und -erbringer treffen“, heißt es weiter.