Händische Übermittlung von Testergebnissen

Positivnachweise: Apotheken müssen auf Kliniken warten

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Berlin -

Apotheken, die Testzentren betreiben, müssen alle positiven Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) übermitteln. Das ist auch im dritten Pandemiejahr noch Handarbeit, denn eine Automatisierung wäre nur nach vorheriger Zertifizierung möglich – und hier haben derzeit die Kliniken Vorrang.

Testzentren sind nach §7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, positive Corona-Schnelltestergebnisse innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Innerhalb eines Arbeitstages muss das Gesundheitsamt eine anonymisierte Meldung an die zuständige Landesbehörde und von dort innerhalb derselben Frist an das RKI übermittelt werden.

Um die Kommunikation zu vereinfachen, wurde DEMIS entwickelt, das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Darüber sollen die geforderten Nachweise digital gesendet werden können; die Gematik hatte hier einen Zugang über die Telematikinfrastruktur (TI) geschaffen, auf die Praxen und Apotheken mittels Heilberufsausweis (HBA) und SMC-B-Karte einen direkten Zugang haben. Terminbuchungsanbieter wie No-Q haben nicht nur eine Anbindung an die Corona-Warn-App eingerichtet, sondern längst auch die Möglichkeit der automatisierten Übertragung positiver Testergebnisse an DEMIS programmiert.

Stau beim RKI

Das Problem: Für die Nutzung der DEMIS-Schnittstelle FHIR muss seitens der Teststelle beim RKI eine Authentifizierung beantragt werden. Nur wer ein entsprechendes Zertifikat erhält, kann seine Daten automatisiert übermitteln. „Aufgrund der aktuellen Priorisierung werden derzeit jedoch die Krankenhäuser bei der Zertifikatsvergabe vorgezogen, und die Authentifizierung der Teststellen ist mit Wartezeiten verbunden“, so eine RKI-Sprecherin.

Hintergrund für den Vorrang der Kliniken ist, dass das neue Meldeportal für alle meldepflichtigen Erreger – beispielsweise Influenza, Masern oder Rotaviren – genutzt werden soll. Erst die übernächste Ausbaustufe ab 2023 sieht vor, dass alle meldepflichtigen Personen Zugang zu DEMIS erhalten und für die Bekanntgabe positiver Fälle meldepflichtiger Erreger nutzen. Bis auf Weiteres müssen daher wohl weiterhin allabendlich die positiven Testergebnisse händisch eingeflegt werden.

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