Antivirale Oralia

Paxlovid & Lagevrio – Lagerhaltung erlaubt

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Berlin -

Eigentlich sollten Apotheken keine antiviralen Oralia zur Behandlung von Covid-19 bevorraten. Durch die neue Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) können Apotheken nun maximal zwei Therapieeinheiten an Lager legen. Hiervon betroffen sind Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) und Lagevrio (Molnupiravir, MSD).

Ärzt:innen können die oralen Präparate Paxlovid (Nirmatrelvir/Ritonavir, Pfizer) und Lagevrio (Molnupiravir, MSD) in einem frühen Stadium der Covid-19-Erkrankung verschreiben. Bislang durften Apotheken diese vom BMG beschafften antiviralen Oralia zur Behandlung von Covid-19 nur nach Vorlage einer Verschreibung beim Großhandel bestellen. Das ändert sich nun durch die neue Allgemeinverfügung: Ab sofort können Apotheken je zwei Packungen Paxlovid oder Lagevrio vorrätig halten. Krankenhausapotheken können bis zu fünf Therapieeinheiten vorrätig halten. Diese Vorgabe gilt bis zum 25. November 2022.

Hierzu heißt es in der neuen Allgemeinverfügung:
„Die Apotheken dürfen die Arzneimittel nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung beim Großhandel bestellen und an Patientinnen und Patienten abgeben. Auf § 4 Absatz 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung wird hingewiesen.“

Um Patient:innen noch schneller versorgen zu können, ist es Apotheken jedoch ab sofort erlaubt, einen Minimalbestand vorrätig zu haben:
„Abweichend […] können Apotheken je vom BMG beschafftem Arzneimittel […] maximal zwei Therapieeinheiten bevorraten. Abweichend […] können Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken bis zu fünf Therapieeinheiten bevorraten.“

Achtung Wechselwirkungen!

Paxlovid hat zahlreiche Wechselwirkungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Vor allem Ritonavir besitzt ein hohes Interaktionspotenzial, unter anderem als Inhibitor von CYP3A4 und P-Glykoprotein.“ Ritonavir blockiert einen wichtigen Abbauweg in der Leber, welcher von vielen Arzneimitteln genutzt wird. Dadurch kann es zu zahlreichen Wechselwirkungen kommen. Durch die gleichzeitige Einnahme können die Plasmaspiegel zahlreicher Arzneimittel verändert werden, was zu signifikanten Arzneimitteltoxizitäten oder relevanter Wirksamkeitsminderung führen kann, informierte das RKI nach EInführung der Tabletten. Während Nirmatrelvir eine bestimmte Protease von Sars-CoV-2 hemmt, fungiert Ritonavir als Booster: Durch die Kombination kommt es zu synergistischen Effekten. Ritonavir verlangsamt durch die hochpotente Inhibition von Cytochrom P450 – insbesondere CYP3A4 – und von P-Glykoprotein, den Metabolismus von Nirmatrelvir und sichert dadurch ausreichend hohe Wirkspiegel.

„Gültig bis“ vermerken

Lagevrio (Molnupiravir) kann nur bei frühzeitiger Einnahme optimal wirken, daher ist die Gültigkeit der Rezepte auf fünf Tage begrenzt. Sonntage zählen nicht. Lageviro kann Covid-19-Erkrankten, die nicht hospitalisiert und nicht auf zusätzlichen Sauerstoff angewiesen sind, verordnet werden. Die Diagnose muss mittels Antigen- oder PCR-Test gesichert sein. Bei ausschließlich vorliegendem Antigen-Schnelltests-Ergebnis muss ein PCR-Test angeschlossen werden.

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