Rezepte müssen ausgetauscht werden

Impfstoffverteilung: Ab übernächster Woche kein AstraZeneca mehr

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Berlin -

Neue Woche, neue Spielregeln: Das Hin und Her bei der Impfstoffverteilung geht weiter. Ab übernächster Woche erhalten Arztpraxen ausschließlich den Corona-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Freitagabend bekanntgegeben. Auf die Apotheken könnten damit noch mehr Diskussionen zukommen: Bei bereits aufgegebenen Bestellungen können Ärzte die eingereichten Rezepte ersetzen. Tun sie das nicht, verfällt ihre AstraZeneca-Bestellung.

Die Impfstoffverteilung bleibt chaotisch: Auch im fünften Durchgang gibt es wieder grundlegende Änderungen. Erst sollten Praxen gemeldet und gesperrt werden, wenn sie den AstraZeneca-Impfstoff verweigern, dann durften sie auf Vaxzevria verzichten, jetzt kriegen sie keinen mehr, selbst wenn sie wollen. In der Woche vom 26. April bis 2. Mai erhalten die Vertragsärzte ausschließlich den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Dafür allerdings soll in der Woche laut KBV mit zwei Millionen Dosen deutlich mehr Comirnaty verfügbar sein als bisher avisiert war. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Freitagnachmittag mitgeteilt. Ursprünglich sollten in der letzten Aprilwoche rund 1,5 Millionen Impfstoffdosen an die Praxen gehen, davon drei Viertel Biontech und ein Viertel AstraZeneca.

Die Umstellung betrifft die Bestellung, die bis Dienstag, den 20. April, um 12 Uhr erfolgen muss. Durch die höhere Liefermenge können die Vertragsärzte laut KBV nun 4 bis 8 Vials und damit 24 bis 48 Impfstoffdosen für die Woche ordern. Die Bestellung erfolgt wie bisher auf einem Muster-16-Rezept impfstoffspezifisch. Obwohl nur Comirnaty zur Verfügung steht, geben sie Praxen also neben der Anzahl der Dosen auch den Namen des Impfstoffes gesondert an.

Ärzte, die ihre Bestellung bereits bei ihrer Apotheke aufgegeben haben und nunmehr ändern wollen, können ein neues Rezept einreichen. Dazu sollen sie auf das neue Formular „Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021“ schreiben. „Dies sollte in Rücksprache mit dem Apotheker erfolgen“, empfiehlt die KBV. Für Ärzte, die ihre Bestellung nicht ändern, bleibe die Bestellmenge für den Biontech-Impfstoff bestehen. Die Bestellung des Impfstoffs von AstraZeneca hingegen entfällt dann ersatzlos.

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