„Kasse lässt Mutter mit Baby im Stich“

IKK: Patientin soll nicht an Apotheke zahlen

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Berlin -

Christin Sage, Inhaberin der Apotheke am Bahnhof in Filderstadt, versorgte eine frisch gebackene Mutter an einem Freitagabend mit einer Milchpumpe. „Der Kostenvoranschlag wurde durch die IKK classic jedoch abgelehnt“, schildert sie. Mehr noch: „Die Patientin sollte das Gerät zurückgeben – und auch nichts an uns bezahlen, schrieb ihr die Kasse.“

Die Patientin sei mit einem Rezept für einen Milchpumpenverleih zu ihr in die Apotheke gekommen, schildert Sage. „Sie ist zu diesem Zeitpunkt bei der IKK classic versichert gewesen.“ Da es keinen einheitlichen Vertrag mehr zwischen den Apotheken und dieser Kasse gebe, habe sie die frisch gebackene Mutter darüber aufgeklärt, dass sie einen Kostenvoranschlag an die Kasse senden könne. „Wenn dieser allerdings abgelehnt werden sollte, bliebe von unserer Seite aus nur noch die Option, das Rezept als Privatrezept zu bedrucken und ihr in Rechnung zu stellen“, erklärt Sage.

Unkomplizierte Versorgung durch Apotheke

„Es war spät am Abend und die Patientin war gerade mit ihrem Neugeboren aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die Option zu warten, bis die IKK Classic ihr einen Vertragspartner nennen kann, und dann dorthin zu fahren, kam für sie nicht in Frage“, macht die Inhaberin deutlich. „Sie wollte die Pumpe schnell und unkompliziert – so, wie man es in der Apotheke vor Ort gewohnt ist.“

Und tatsächlich: „Der Kostenvoranschlag wurde abgelehnt. Es blieb der Patientin nichts anderes übrig, als es im Nachhinein privat zu bezahlen.“ Nach der Ablehnung habe die Patientin aber auch noch einen „frechen und unfairen Brief“ von der Kasse. bekommen, wie die Inhaberin berichtet. Darin heißt es konkret: „Damit ein Leistungserbringer mit uns abrechnen kann, muss dieser ein Vertragspartner der IKK classic sein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung bestand für die Firma Apotheke am Bahnhof leider kein gültiger Vertrag mit der IKK classic.“ Somit sei die Versorgung der Patientin „durch diese Firma“ nicht möglich.

Nach der Geburt zum Servicecenter

Mehr noch: „Sollten Sie das Hilfsmittel bereits zu Hause haben, ist dies zurückzugeben“, stellt die IKK klar und betont: „Sie sind nicht verpflichtet, der Firma Zahlungen zukommen zu lassen.“ Das hieße, die junge Mutter hätte sich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst nach einem Sanitätshaus umsehen oder ein IKK-Servicecenter vor Ort besuchen müssen. Erst dann hätte sie ihr Neugeborenes mit Muttermilch versorgen können.

„Die Patientin war daraufhin natürlich sehr irritiert, weil da explizit geschrieben stand, dass die entstandenen Kosten von ihrer Seite aus nicht bezahlt werden müssen“, berichtet Sage. „Wir hatten es ihr aber gerade erst anders erklärt.“ Sie habe Glück gehabt, dass die junge Mutter so verständnisvoll war. „Sie war dankbar für unser unkompliziertes Handeln.“

Patientin wechselt Kasse

Zudem liege es an der IKK, wenn „diese selbst die bestehenden Verträge kündigt“. Die Meinung der Inhaberin ist eindeutig: „Die Akutversorgung der Patientin scheint der Kasse auch egal zu sein. Hauptsache, die Apotheke wird schlecht dargestellt.“

Die Konsequenz daraus sei, dass Sages Patientin zum Jahresende die Kasse wechseln werde. „Ärgerlich ist, dass die Apotheken als Problem dargestellt werden und nicht die Krankenkasse, die diese Chaos selbst ausgelöst hat. Das ist schlicht unfair.“

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