Beschaffungskosten

vdek: 9-Euro-Grenze bleibt

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Berlin -

Apotheken können auch weiterhin Beschaffungskosten bis zur Höhe von 9 Euro bei den Ersatzkassen abrechnen, ohne zuvor eine Genehmigung einholen zu müssen. Die entsprechende Regelung im Arzneiversorgungsvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) wurde zum 1. April erneut verlängert.

Der neue Arzneiversorgungsvertrag gilt seit August. Unter anderem wurde darin festgelegt, dass Apotheken Beschaffungskosten für Arzneimittel, die üblicherweise weder in Apotheken noch im Großhandel vorrätig gehalten werden, bis zu 9 Euro ohne Zustimmung der Kassen abrechnen können. Hintergrund war das für die Hersteller geltende Preismoratorium. Zuvor musste für Beschaffungskosten über 6 Euro eine Genehmigung eingeholt werden.

Zusammen mit dem Preisstopp war auch die Regelung zu den Beschaffungskosten zunächst nur bis März verlängert worden. Das Preismoratorium war Mitte März bis Ende 2017 fortgeschrieben worden. In einem ergänzenden Briefwechsel ist nun festgelegt worden, dass die Kassen auch weiterhin für Beträge bis 9 Euro keine Genehmigung verlangen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres: Sie kann frühestens zum Jahresende mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

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