„Kündigungsschreiben wurde sogar akzeptiert“

AfP-Rechnungen: Apotheke längst geschlossen

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Berlin -

Ende vergangenen Jahres verkaufte Wolfgang Wittig seine zwei Apotheken. Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) wurde von ihm ordnungsgemäß informiert. Seinen Vertrag kündigte er fristgerecht. „In einem Schreiben bestätigte man mir sogar die Kenntnisnahme der Kündigung sowie des Verkaufs.“ Und trotzdem: „Es trudeln weiter Rechnungen bei mir ein.“ Mehr noch: „Es wurde bereits ein Inkassoverfahren eingeleitet“, beklagt Wittig.

Wittig gab die Bären-Apotheke an der Messe in Düsseldorf und die Bären-Apotheke am Neuenhausplatz in Erkrath vor einem Jahr ab. „Die beiden Betriebe wurden zum 1. Dezember 2024 verkauft. Spätestens mit meiner E-Mail vom 5. März habe ich die AfP ausdrücklich über diesen Verkauf informiert“, so der Apotheker. Die Bestätigung der Kenntnisnahme erfolgte von der AfP daraufhin am 10. März.

Verträge fristgerecht gekündigt

Darüber hinaus kündigte Wittig am 23. Februar sämtliche Verträge der beiden Apotheken – darunter auch den mit der AfP. „Die Kündigung war fristgerecht. Entsprechende Belege liegen vor“, betont er. Die AfP akzeptierte die Beendigung des Vertrages auch durch Ausstellung einer Kündigungsbestätigung. „Auch das ist dokumentiert.“

Es kam jedoch zu wiederholten Rechnungsstellungen. „Zuletzt über die angeblich offene Rechnung vom 10. Juni in Höhe von mehr als 220 Euro, die ohne erkennbare vertragliche Grundlage erstellt wurde“, beklagt Wittig. „Diese Rechnung wurde an ein Inkassounternehmen weitergeleitet.“

Am 8. Januar hatte er zwar eine „Überwachungsanforderung“ erhalten; in einer E-Mail vom 10. März wurde dem Apotheker aber mitgeteilt, dass die Stornierung dieser Rechnung veranlasst worden sei.

Kanzlei schickt Schreiben

Doch dann die nächste Überraschung: „Kurz darauf ließ eine von der AfP beauftragte Kanzlei mitteilen, dass diese Stornierungsankündigung nur ein Missverständnis gewesen sei und die Forderung weiter fortbestehe“, berichtet Wittig. Seiner Meinung nach zeigt dieser Widerspruch, dass „die Rechnung intern nie eindeutig bewertet wurde“. Auf seine Nachfrage hin beauftragte die AfP erneut die Kanzlei. „Diese mahnte mich im März erneut an“, erklärt er. Dabei ging es immer noch um die umstrittene Rechnung.

Wieder Inkassoverfahren

„Da diese Forderung selbst von der AfP widersprüchlich behandelt wurde, war die anwaltliche Intervention sachlich nicht gerechtfertigt“, schildert Wittig. Eine weitere Forderung traf schließlich im Sommer bei ihm ein. „Im Juni stellte die AfP erneut eine Rechnung für eine angebliche Überwachungsleistung gegenüber der Apotheke, die zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr mir gehörte. Auch diese Forderung wurde trotz der bekannten Sachlage an ein Inkassounternehmen übergeben.“

Schreiben an längst verkaufte Apotheke

Zudem sei die Zustellung der Rechnung an die falsche Adresse erfolgt. „Spätestens seit März war der AfP bekannt, dass ich nicht mehr Apotheker der betreffenden Apotheke bin und die Apothekenadresse keine gültige Zustellanschrift mehr für mich darstellt“, stellt der Apotheker klar. „Dass Rechnungen und Mahnungen dennoch dorthin gesendet und anschließend Inkassoverfahren eingeleitet wurden, ist mindestens als grob fahrlässig zu bewerten“, so Wittig. „Es erweckt den Eindruck, als sei in Kauf genommen worden, dass mich die Rechnung nicht erreicht.“

Inkassoverfahren sofort stoppen

Seiner Meinung nach wurde so ein Zahlungsverzug konstruiert, der tatsächlich nicht bestehen konnte. In einem Schreiben fordert er die AfP daher auf, sämtliche unberechtigten Forderungen unverzüglich zurückzunehmen. „Das Inkassoverfahren muss sofort gestoppt werden. Innerhalb von sieben Tagen soll mir eine schriftliche Bestätigung über die vollständige Löschung sämtlicher personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den geschlossenen Präqualifizierungsverträgen übermittelt werden“, bekräftigt Wittig im Schreiben. Er fordert: „Eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorgängen und zur internen Klärung der Abläufe ist mir vorzulegen.“

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