ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick

Ab sofort: XXL-Apotheke nimmt Elektroschrott an

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Berlin -

Mit dem Ansturm zu Neujahr hat niemand gerechnet: Eine neue gesetzliche Rücknahmepflicht für Elektroschrott sorgt in einigen Apotheken für Chaos. Die Kundschaft schleppt Haushaltsgeräte aller Art in die Offizin und rechtfertigt dies mit abstrusen Vergleichen – vom Flatscreen zum „Riesenthermometer“ bis zum Scanner, der für eine Infrarotlampe herhalten muss. Jetzt wird Hausmüll gegen medizinische Geräte getauscht.

Nach den notdienstfreien Feiertagen steht Inhaberin Alke Peters‑Dreesen wieder in ihrer XXL-Apotheke in Neuharlingersiel. Vor knapp zwei Jahren belächelten alle die Standortwahl: ein winziges Küstendorf, ein paar Feriengäste, alteingesessene Einheimische. Wer braucht hier schon eine riesige Apotheke mit einer über 400 Quadratmeter großen Offizin?

Für Peters‑Dreesen war es diskussionslos die perfekte Ausgangssituation: im Umkreis von zehn Kilometern keine andere Apotheke, das Angebot vor Ort überschaubar – ideale Bedingungen. Die Offizin entstand aus einer alten Lagerhalle: hohe Decken, massive Fenster, viel Platz für Regale und Beratungsecken – kurzum alles, was eine moderne Apotheke braucht.

Dasselbe oder das Gleiche?

Aus der Post an diesem wunderbaren Januarmorgen fischt die Apothekerin einen Sticker: „Elektroschrott-Annahmestelle“ steht darauf, garniert mit einem winzigen Föhn-Piktogramm. Gedankenversunken betrachtet sie ihn, während sie auch das Begleitschreiben dazu aus dem Umschlag zieht: Nach § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen Apotheken elektronische Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn Kund:innen etwas Neues derselben Geräteart kaufen.

Die Inhaberin schlendert – samt Sticker – durch ihre riesige Offizin zur Eingangstür. Ihr gehen noch Fragen wie: „Soll ich den Aufkleber neben das ‚Eisessen-Verboten-Piktogramm‘ oder lieber doch neben unseren Sticker ‚Babyfreundliche Apotheke‘ platzieren?“, als sie der Schlag trifft.

Vor ihrer Apotheke wartet eine nicht zählbare Meute an Menschen. Sie erkennt Computer, Staubsauger, elektrische Zahnbürsten aus dem letzten Jahrhundert, Haartrockner, Waschmaschinen und ganz vorne einen Mann mit einer Sackkarre, der einen Flatscreen darauf geschnallt hat.

Bohrmaschine gleich elektrischer Inhalator

Kaum hat sie die Apotheke widerwillig und auch dezent eingeschüchtert geöffnet, stürmt der Großteil der Menschen an ihr vorbei. Ein älterer Herr zieht ächzend seinen alten Staubsauger, der ihm vor Jahren an der Haustür aufgeschwatzt wurde, hinter sich her und kommt vor Peters‑Dreesen zum stehen: „Den kann ich doch hier abgeben, oder? Schließlich funktionieren elektrische Babynasensauger ja wohl genauso, und den möchte ich jetzt für meinen Enkel kaufen.“

Am HV hievt derweil eine Kundin die in die Jahre gekommene Bohrmaschine ihres Mannes auf die Ablagefläche: „Mein Mann meint, das Ding erzeugt Druck. Das tun diese elektrischen Inhalatoren doch auch, und so einen brauche ich“, meint sie hustend.

Thermometer oder Flatscreen, wo ist da der Unterschied?

Am lautstärksten macht sich allerdings der kleine, hutzelige Stammkunde bemerkbar, der intern als „Ekel-Alfred“ bekannt ist, bemerkbar. Er hat mit einer Sackkarre einen völlig demolierten Flatscreen zum HV geschoben. Eine PTA versucht ihm mitzuteilen, dass es sich hierbei nicht um eine gigantische Version eines Fieberthermometers handelt. Der Kunde ist kaum zu halten: „Ich habe das Ding extra hierher geschleppt! Fieberthermometer haben ein Display, also kann ich das hier auch abgeben! Da müssen Sie sich gar nicht wundern, wenn die Kassiererin von gegenüber hier ihren Scanner vorbeibringt und dafür eine Infrarotlampe haben will, wenn Sie hier schon sowas anbieten! Jetzt stellen Sie sich nicht so an!“

An den anderen Kassen tummeln sich Kundinnen und Kunden, die ihre Vibrationsplatten für elektrische Zahnbürsten (beides vibriert) oder Küchenmaschinen für TENS-Geräte (elektrische Impulse) eintauschen wollen. Ein junger Mann donnert eine ganze Batterie an Einweg-E-Zigaretten auf den HV. „Dafür hätte ich gerne einen Vernebler für ätherische Öle, das kommt besser bei meiner COPD“, krächzt er. Wieder andere haben das Prinzip keineswegs verstanden. „Ich brauche einen kleinen Massageball, Rollstühle rollen ja auch nach vorne.“

Während die Inhaberin noch mit dem Staubsauger-Opa diskutiert, erkennt sie in der Ferne das Team der Nachbarapotheke, das ehrfürchtig wie eingeschüchtert zum Massenauflauf herüberblickt. Apotheker Wolf-Dieter Bernd hatte zur selben Zeit die gleiche geniale Idee wie Peters-Dreesen gehabt und eine riesige Apotheke eröffnet – mit offiziell 350 Quadratmetern Offizin-Fläche. Beim Gedanken an den Amtsapotheker wird ihm flau im Magen. In Gedanken hat er bereits einen selbstnivellierenden Laserentfernungsmesser bestellt, um keine ungebetene Überraschung zu erleben.

Und während zwei fleißige Helfer die Waschmaschine von Stammkundin Oma Paschulke in Richtung HV hieven, holt die bereits ohne Erklärung aus: „Ich bin hier Stammkundin!“ Na immerhin, jetzt kommt wenigstens wieder Leben in den Geschäftsalltag von Peters‑Dreesen.

Tatsächlich müssen laut § 17 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern, die Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, bei jedem Verkauf „ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt“, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Apotheken entsprechender Größe. Außerdem neu in 2026: Wer mit dem Rauchen aufhören will, muss Arzneimittel zur Tabakentwöhnung nicht aus eigener Tasche zahlen. Die Kassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Nikotin und Vareniclin.

In dieser Woche hat die Berliner Polizei bei einer Kontrolle des Handels mit Pyrotechnik in einem Späti Abnehmspritzen im Kühlregal entdeckt. Der Preis lag deutlich über dem regulären Verkaufspreis. Darüber hinaus wurden mehrere Apotheken wegen angeblich fehlender Chargenübermittlung bei E-Rezepten mit Hochpreisern auf Null retaxiert. Die Retaxierungen kamen kurz vor Weihnachten oder zwischen den Jahren.

In diesem Sinne: Ein schönes erstes Wochenende im Jahr 2026!

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