Rezepte ausgenommen

4 Euro: „Botendienst-Gebühr funktioniert wunderbar“

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Berlin -

Der Botendienst ist eines der Alleinstellungsmerkmale der Apotheken. Welcher lokale Händler liefert schon zuverlässig am gleichen Tag? Viele Betriebe bieten den Service kostenfrei an – doch immer mehr verlangen dafür eine Gebühr. Auch Anne Pingel aus Schwerin strich das Gratisangebot für alle Lieferungen außer Rezepte. Das war die Reaktion der Kundschaft.

Die Apotheke Grosser Dreesch wird seit dreieinhalb Jahren von Pingel geführt. Die 39-jährige Inhaberin steht voll hinter der Selbstständigkeit: „Ich bin sehr froh, dass ich diesen Schritt gemacht habe“, sagt sie. „Ich würde es jederzeit wieder tun.“ Auch die wirtschaftlichen Herausforderungen und die politische Unsicherheit, wie die Zukunft aussehen wird, änderten daran nichts.

Pingel ist sich sicher: „Natürlich müssen die Bedingungen angepasst werden, das wird früher oder später passieren.“ Beim Apothekernachwuchs bewirbt sie immer wieder die Vorteile der Selbstständigkeit. Als Referentin für Pharmaziestudierende und in Netzwerken spricht sie sich für die Tätigkeit in der Vor-Ort-Apotheke aus.

Kassen zahlen Rx-Botendienst-Zuschlag

Dazu gehört auch der Botendienst. Kundinnen und Kunden, die bei ihr ein Rezept vorlegen und das Medikament geliefert haben möchten, erhalten dies kostenfrei mit dem Botendienst. Hintergrund ist, dass Apotheken den Kassen einen Zuschlag in Rechnung stellen können. Allerdings gilt das nur bei der Lieferung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro plus Mehrwertsteuer wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in das Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen.

Diesen Gratis-Service gibt es deshalb nicht für andere Bestellungen. Vor zweieinhalb Jahren zog Pingel einen Schlussstrich und verlangt seitdem für Nicht-Rx-Bestellungen 3,95 Euro. Der Aufschlag wird fällig für OTC-Präparate oder andere Produkte aus der Offzin und ist nicht an eine Menge oder einen Mindestbestellwert gebunden. „Bei der Höhe der Gebühr habe ich mich an anderen Onlinehändlern orientiert“, sagt Pingel. „Es ist eine Dienstleistung von uns, die wir erbringen und die lange kostenfrei war. Aber das ist nicht mehr möglich, auch weil das Fixum so lange nicht angepasst wurde.“

Keine Beschwerden wegen Botendienst-Gebühr

Die Kundschaft habe die Gebühr ohne Beschwerden angenommen, freut sich die Inhaberin. Das Team erkläre, dass der Botendienst ein Extra-Service sei. „Es ist eine zusätzliche Möglichkeit, jeder kann erwägen, ob er nicht selbst kommen will und es abholen will. Die Gebühr funktioniert wunderbar.“

Mit ihrem kostenpflichtigen Botendienst für Nicht-Rx-Produkte steht Pingel nicht alleine da. Auch andere Betriebe verlangen für Lieferungen von OTC- und Freiwahlprodukten sowie Privatrezepten einen Aufschlag. Die Höhe und die Bezeichnung dafür variieren. Für die „Spritgebühr“ oder die „Sonderliefergebühr“ werden zwischen 1 und 10 Euro fällig.

Fast alle Apotheken bieten Botendienste an. Laut Abda-Zahlen sind es knapp 98 Prozent. Davon schickt jede zweite Apotheke einmal täglich den Fahrer los, rund 38 Prozent der Betriebe bieten den Service sogar mehrmals am Tag an. Weniger als 10 Prozent der Apotheken fahren Arzneimittel zwei- bis dreimal wöchentlich bis zur Haustür der Kundschaft. Diese Leistung wird etwa 300.000 mal täglich vom Apothekenpersonal erbracht. Die Beratung zum Arzneimittel erfolgt dabei entweder vorab in der Apotheke, telefonisch oder begleitend durch pharmazeutisches Personal bei der Übergabe.

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