adhoc24 vom 18.11.2022

Mayd verklagt / 18 Cent mehr für Paracetamol / Apobank gibt Zinsen / TI-Pauschale für Apotheken

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adhoc24 vom 18.11.22
Berlin -

Der Lieferdienst Mayd verstößt aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen das Feiertags- und Ladenschlussgesetz. Sie hat das Unternehmen daher verklagt. / Für paracetamolhaltige Medikamente gelten ab 1. Januar höhere Festbeträge. Patient:innen zahlen Tabletten selbst. Für den Saft soll es nur 18 Cent geben. / Die Apobank passt Konditionen für das Tagesgeldkonto an. Ab 1. Dezember gibt es 0,25 Prozent. / Die telematikbedingten Ausstattungs- und Betriebskosten sollen mit einer monatlichen Pauschale für Apotheken und Arztpraxen abgegolten werden. Damit werden derzeitige Vereinbarungen mit den Kassen ersetzt.

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