Direktgeschäft

Die Betriebserlaubnis, bitte!

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Berlin -

Hersteller können von Apotheken im Direktgeschäft die Betriebserlaubnis verlangen.

Hersteller können von Apotheken im Direktgeschäft die Betriebserlaubnis verlangen. Einzelne Aufsichtbehörden fordern von Firmen diesen Nachweis. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ihre Direktlieferungen nur bei zugelassenen Apotheken ankommen. Apotheker können die Herausgabe zwar verweigern, werden dann aber nicht mehr mit Arzneimitteln beliefert.

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