Wie kommt man beim Telemedizin-Anbieter Kry an eine elektronische Verordnung – und vor allem: wie kommt die in die Apotheke? Wir haben es ausprobiert. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Anmeldung läuft schon mal unkompliziert. Es müssen Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden.
KRY will wissen, wie man krankenversichert ist.
Von A wie Akne ...
...bis V wie Verstopfung werden zahlreiche Beschwerdebilder angezeigt.
Es erscheint ein Warnhinweis, der auf das konkrete Beschwerdebild zugeschnitten scheint:
Darüber hinaus will die App wissen wie lange die Beschwerden bereits bestehen...
... welche Symptome vorliegen...
... ob Medikamente eingenommen werden...
... oder ob Allergien bestehen.
Und es wird gefragt, ob der Arzt in die Patientenakte einsehen darf.
Auch die Preiskalkulation wird erklärt.
Mit der Teminbestätigung heißt es nun: Auf den Anruf des Arztes warten.
Wir sollen uns auf den Termin vobereiten, heißt es in der App...
... und einer Terminbestätigung per SMS.
Nach dem Arztgespräch heißt es erneut warten. Nun auf die Verordnung.
Mit den verschriebenen Wirkstoffen wird einem in der App auch direkt eine Auswahl der Bezugswege geboten.
Die Bestätigung zur Abholung kommt mit allen, dafür relevanten Daten, als Benachrichtigung in der App.
Das „Rezept“ liegt der Apotheke dann nur als Fax vor.
Passend dazu gibt es ein Schreiben für die Apotheken.
Die Ausbeute: zwei verschiedene Antibiosen und ein Rechnungsbetrag von insgesamt 64,40 Euro.
Berlin
-
Kry will zum Platzhirsch auf dem deutschen Telemedizin-Markt werden und bringt ein eigenes eRezept mit. Doch wie funktioniert die elektronische Verordnung und wie kommt sie in die Apotheke? Wir haben es getestet.
Wegen des Niedrigwassers in Rhein und Ruhr hat sich die Konzentration eines Medikamentenrückstands dort deutlich erhöht. Für die Ruhr wurde vom...
Mehr»
Candesartan wird in Rhein und Ruhr bereits seit Jahren als Dauerbelastung nachgewiesen. Aktuell sorgt Niedrigwasser für deutlich höhere Werte. Mit...
Mehr»
Schwerkranke können nicht mehr auf die Erstattung von Cannabisblüten auf Kosten der Krankenkassen setzen. Die Entscheidung treffe die Schwächsten,...
Mehr»
Ab heute ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) scharfgestellt. Betroffen von den Änderungen sind auch...
Mehr»
Fünfmal war eine Pharmaziestudentin aus Bonn im Fach „Anorganische Analytik“ schon durchgefallen, doch vor Gericht klagte sie auf eine weitere...
Mehr»
„E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 Euro Zuzahlungen sparen.“ Diese Werbeaussage von Shop Apotheke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main...
Mehr»
Anzeige
Individualisierte Inhalte, exklusive News, Hintergrundinformationen, vertiefende Analysen und Expertenmeinungen –
und das PLUS bei APOTHEKE ADHOC: Wir individualisieren die tägliche Pflichtlektüre, weiterhin komplett kostenfrei.
Jetzt registrieren!